BVES: Solarpaket I bringt positive Auswirkungen auf Energiespeicher
Der Bundesverband Energiespeicher Systeme begrüßt das Solarpaket I, das kürzlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde.
29.04.2024
In letzter Minute wurden auch wichtige Anpassungen für Energiespeicheranlagen berücksichtigt:
• Duldungspflicht zur Verlegung von Leitungen auf öffentlichen Grundstücken für Stromspeicheranlagen (§ 11a EEG)
• Aufhebung des Ausschließlichkeitsprinzips für Speicher (§ 19 EEG, § 85d EEG)
• Privilegierung im Netzanschluss von Energiespeicheranlagen (§ 17 EnWG)
• Vereinfachte Anlagenzertifizierung gemäß BMWK Zertifizierungspaket (NELEV/ EAAV) – Hierzu von Relevanz auch der VDE/FNN Hinweis zur Umsetzung
Diese Maßnahmen sollen sich positiv auf den Einsatz von Energiespeichern in Deutschland auswirken.
Während die Diskussionen zum Solarpaket I noch in vollem Gange waren, wurden bereits erste Eckpunkte für das Solarpaket II bekannt gegeben. Dieses sieht die unverzichtbare Rolle von Speichern in einem klimaneutralen Energiesystem als Flexibilitätsoption vor. Wir unterstützen aktiv die Vorlage einer umfassenden Speicherstrategie durch das BMWK sowie die zügige Umsetzung dieser Strategie oder die Fortsetzung der bestehenden Bemühungen aus der Stromspeicherstrategie. Auch die Themen Energy Sharing und Energiegemeinschaften sowie bestehende Herausforderungen beim Netzanschluss werden dabei betont. An dieser Stelle bringt der BVES sich aktiv in den Austausch mit dem Bundestag und dem BMWK ein.
Lesen Sie die Stellungnahme zum Referentenentwurf des Solarpakets I hier