BVES beteiligt sich an Verbändeinitiative: Entlastung beim Eichrecht für Ladeinfrastruktur gefordert
Der Bundesverband Energiespeicher Systeme hat sich gemeinsam mit sieben weiteren Verbänden der Mobilitäts- und Energiewirtschaft für eine kurzfristige Entlastung beim Mess- und Eichrecht für öffentliche Ladeinfrastruktur eingesetzt. Im gemeinsamen Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium fordern die Organisationen, bestehende bürokratische Hürden abzubauen und nationale Sonderregelungen zugunsten einheitlicher europäischer Vorgaben zu beenden.

29.04.2026
Hoher Eichaufwand belastet Betreiber und bremst Ausbau
Hintergrund der Initiative ist die aktuell geltende Eichpraxis für Ladesäulen, die aus Sicht der Verbände zu erheblichen Mehrkosten und administrativem Aufwand führt.
Mit Stand Februar 2026 existieren in Deutschland rund 200.000 öffentliche Ladepunkte, darunter etwa 50.000 Schnellladepunkte. Diese unterliegen einer Eichfrist von acht Jahren. Während bislang von etwa 6.000 Eichungen pro Jahr ausgegangen wurde, zeigt die Praxis ein deutlich anderes Bild: Durch zusätzliche Nacheichungen – etwa infolge von Wartung, Kabeltausch oder Vandalismus – sind tatsächlich mehr als 45.000 Eichvorgänge jährlich erforderlich.
Für Betreiber und Dienstleister entlang der Wertschöpfungskette bedeutet das:
- erhebliche operative Belastungen
- steigende Kosten im laufenden Betrieb
- zusätzliche Planungsunsicherheit
Diese Ineffizienzen verursachen Kosten in Millionenhöhe, die sich mittelbar auch auf die Ladestrompreise und damit die Akzeptanz der E‑Mobilität durch Endkundinnen und Endkunden auswirken können.
Konkrete Forderungen
Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht weiter zu bremsen wurden mehrere kurzfristig umsetzbare Maßnahmen vorgeschlagen:
- Zügige Umsetzung der EU-Richtlinie Measuring Instruments Directive in deutsches Recht zur Harmonisierung der Vorgaben
- Klarstellung, dass Standardreparaturen (z. B. Kabeltausch) nicht automatisch eine Nacheichung auslösen
- Praxisgerechte Ausgestaltung der Prüfmittelpflicht für Schnellladeinfrastruktur
- Einheitliche, bundesweit gültige Prüfmittelspezifikationen
- Einführung von Stichprobenverfahren nach Ablauf der Eichfrist statt flächendeckender Prüfungen
- Entbürokratisierung von Software-Updates
- Verzicht auf zusätzliche Prüfpunkte bei DC-Eichungen ohne erkennbaren Mehrwert

Lernen Sie mehr über die BVES-Mitgliedschaft hier: