Ver­bands­nach­richt

BEE-Stu­­die: Gemein­same Nut­zung von NVP ent­fes­selt das Poten­zial der Ener­gie­wende

Netz­an­schluss muss nicht mehr den Fla­schen­hals der Ener­gie­wende sein – — das ver­deut­licht die Stu­die des Bun­des­ver­bands Erneu­er­bare Ener­gie (BEE) zur gemein­sa­men Nut­zung von Netz­ver­knüp­fungs­punk­ten. Die vom BVES unter­stützte Stu­die zeigt das Poten­zial der gemein­sa­men Nut­zung von Netz­ver­knüp­fungs­punk­ten (NVP) durch Erneu­er­bare Erzeu­gungs- und Spei­cher­an­la­gen für eine bes­sere Aus­nut­zung der Netz­an­schluss­ka­pa­zi­tä­ten. Dies ermög­licht eine deut­li­che Zeit‑, Kos­ten- und Kom­po­nen­ten­ein­spa­rung bei der Umset­zung von für die Ener­gie­wende rele­van­ten Pro­jek­ten. In Kom­bi­na­tion kann bei­spiels­weise ein Spei­cher sowohl die EE-Ein­spei­sung sta­bi­li­sie­ren als auch wei­tere Dienst­leis­tun­gen für das Strom­sys­tem bereit­stel­len.

BVES

12.04.2024

An der Stu­die betei­lig­ten sich mehr als 200 wei­tere Stake­hol­der, dar­un­ter Betrei­ber, Pro­jek­tie­rer, Stadt­werke und Netz­be­trei­ber sowie rele­vante Ver­bände, u.a. auch BVES. Die Ergeb­nisse zei­gen, dass die bestehen­den NVP bei vola­ti­len Erzeu­gungs­an­la­gen ein­zeln jeweils nur gering aus­ge­las­tet sind und somit deut­li­ches Poten­zial zu bes­se­ren Aus­las­tung besteht.

Der lang­same Netz­aus­bau führt zuneh­mend dazu, dass Pro­jek­tie­rer von Erneu­er­ba­ren-Ener­gien-Anla­gen Schwie­rig­kei­ten haben, freie NVP zu fin­den. Dies bremst den Aus­bau von den not­wen­di­gen Fle­xi­bi­li­tä­ten durch Ener­gie­spei­cher und von erneu­er­ba­ren Erzeu­gungs­an­la­gen erheb­lich und ver­ur­sacht enorme Kos­ten­stei­ge­run­gen.

Jede ange­schlos­sene Anlage muss der­zeit zu jedem Zeit­punkt theo­re­tisch 100 Pro­zent ihrer Leis­tung ein­spei­sen kön­nen, was auf­grund der Schwan­kun­gen der Ener­gie­pro­duk­tion von erneu­er­ba­ren Erzeu­gungs­an­la­gen oft nicht mög­lich ist. Die durch­schnitt­li­che Nut­zung eines Netz­ver­knüp­fungs­punkts liegt bei Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen bei 13 Pro­zent und bei moder­nen Wind­ener­gie­an­la­gen bei 33 Pro­zent. Durch die gemein­same NVP-Nut­zung mit ver­schie­de­nen Anla­gen ließe sich die Aus­las­tung auf 53 Pro­zent stei­gern und damit zum Teil mehr als ver­dop­peln.

Ein­fa­che recht­li­che Anpas­sun­gen nötig

Im Ergeb­nis der Stu­die zeigt sich:  Eine recht­li­che Anpas­sung in § 8 und § 11 EEG schafft Rechts­si­cher­heit in der gemein­sa­men Nut­zung von NVP und könnte somit den Netz­an­schluss deut­lich beschleu­ni­gen und Ein­spar­po­ten­ziale in Mil­li­ar­den­höhe frei­le­gen. Für die opti­male Nut­zung ist es sinn­voll, hier­bei mehr Leis­tung anzu­schlie­ßen, als der Punkt eigent­lich trans­por­tie­ren kann (Über­bau­ung). Nicht nutz­bare Über­schüsse tre­ten bei sinn­vol­ler Aus­le­gung der Anla­gen nur sel­ten auf, wie die Stu­die zeigt.

Zusätz­lich zur Stu­die wurde eine Web-Anwen­dung ent­wi­ckelt. Mit die­ser Anwen­dung kön­nen pro­jekt­be­zo­gene Über­bau­un­gen mit ver­schie­de­nen Anla­gen­kom­bi­na­tio­nen in einem deutsch­land­wei­ten 6x6 Kilo­me­ter Ras­ter simu­liert wer­den.

Mehr dazu lesen Sie in der Stu­die auf der BEE-Web­seite

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