Ver­bands­nach­richt

BVES for­dert Über­ar­bei­tung der BMWK Strom­spei­cher­stra­te­gie für Effi­zi­enz und Tech­no­lo­gie­of­fen­heit

Der Bun­des­ver­band Ener­gie­spei­cher Sys­teme (BVES) posi­tio­niert sich grund­sätz­lich posi­tiv zum Arbeits­ent­wurf der Strom­spei­cher­stra­te­gie des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz (BMWK). Der BVES begrüßt den Ent­wurf als wich­ti­gen Schritt, um die Her­aus­for­de­run­gen der Spei­cher­bran­che zu doku­men­tie­ren und zu adres­sie­ren.

BVES

19.01.2024

Das Papier benennt grund­sätz­lich die rich­ti­gen Punkte. Auf den letz­ten Metern der Erstel­lung sind jedoch noch gewisse über­kom­men geglaubte For­mu­lie­run­gen ein­ge­bracht wor­den, die durch ihre Deut­lich­keit, eine kon­struk­tive und lösungs­ori­en­tierte Dis­kus­sion behin­dern könn­ten. Mit die­sen Aus­sa­gen wird letzt­lich die inhalt­li­che Kon­sis­tenz der Strom­spei­cher­stra­te­gie unnö­ti­ger­weise wie­der beein­träch­tigt.

Her­aus­for­de­run­gen durch regio­nale Unter­schiede und kom­plexe Rege­lun­gen

Hierzu zählt ins­be­son­dere die deut­li­che Beto­nung der Ein­ord­nung von Ener­gie­spei­chern als Letzt­ver­brau­cher und Erzeu­ger. Damit wird wie­der eine dog­ma­ti­sche Dis­kus­sion eröff­net, die mit der Über­nahme der Speich­er­de­fi­ni­tion in das Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz abge­schlos­sen sein sollte. Spei­che­rung wird im EnWG als „Ver­schie­bung der Ener­gie­nut­zung“ ein­ge­ord­net und eben nicht mehr pau­schal als Letzt­ver­brau­cher. Die Suche nach Lösun­gen für die Pro­bleme im Ener­gie­sys­tem wer­den durch sol­che über­kom­me­nen und dog­ma­ti­schen Dis­kus­sio­nen erschwert.

Beson­dere Sorge berei­tet dem BVES der Fli­cken­tep­pich regio­nal unter­schied­li­cher regu­la­to­ri­scher Rah­men­be­din­gun­gen, der zu einem hohen Büro­kra­tie­auf­wand und Rechts­un­si­cher­heit führt. Dies beein­träch­tigt die Finan­zie­rung von Pro­jek­ten und kann sogar zu Pro­jekt­ab­sa­gen und Inves­ti­ti­ons­rück­gän­gen füh­ren.

Tech­no­lo­gie­neu­tra­li­tät und Markt­op­tio­nen

Der BVES betont die Bedeu­tung der Tech­no­lo­gie­neu­tra­li­tät, um einen Rah­men zu schaf­fen, in dem Ener­gie­spei­cher in ihrer gesam­ten tech­no­lo­gi­schen Breite agie­ren kön­nen. Die Stra­te­gie sollte eine Re-Eva­lua­tion der bestehen­den Rege­lun­gen und die Schaf­fung eines eige­nen regu­la­to­ri­schen Rah­mens für die Ener­gie­spei­che­rung vor­se­hen.

So sol­len Ener­gie­spei­cher, bzw. Strom­spei­cher nicht nur als Fle­xi­bi­li­täts­an­bie­ter betrach­tet wer­den, son­dern auch als viel­sei­tige Anwen­dun­gen im pri­va­ten, gewerb­li­chen, indus­tri­el­len und ener­gie­wirt­schaft­li­chen Bereich ermög­li­chen. Die Beschrän­kung die­ser Stra­te­gie auf den Strom­sek­tor ist zwar nach­voll­zieh­bar,  aber sie sollte die Grund­lage für die Sek­to­ren­kopp­lung legen und zukünf­tige Ent­wick­lun­gen in Wär­me­spei­chern und Was­ser­stoff­spei­chern berück­sich­ti­gen. Nur so kön­nen Ener­gie­spei­cher ihr vol­les Poten­zial ent­fal­ten und einen sys­te­mi­schen Bei­trag leis­ten.

Der BVES for­dert eine Klä­rung der Zustän­dig­kei­ten und eine gemein­same Koor­di­na­tion für die Umset­zung der Stra­te­gie. Ein straf­fer Zeit­plan und Ver­bind­lich­keit sind erfor­der­lich, um die Stra­te­gie bis zum Ende der Legis­la­tur­pe­ri­ode umzu­set­zen. Dies ist ent­schei­dend, um der wach­sen­den Ener­gie­spei­cher­bran­che eine sta­bile Markt­grund­lage zu bie­ten und gleich­zei­tig den Anfor­de­run­gen eines wan­deln­den Ener­gie­sys­tems gerecht zu wer­den.

Der BVES steht als Ver­tre­ter der Ener­gie­spei­cher­bran­che bereit, seine Fach­ex­per­tise zur Ver­fü­gung zu stel­len und die Stra­te­gie­initia­tive des BMWK kon­struk­tiv vor­an­zu­trei­ben.

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