Verbände rufen zur Überprüfung und Dialog bei neuen Energieverordnungsbefugnissen auf
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kürzlich weitreichende Verordnungsbefugnisse im Zusammenhang mit dem Solarpaket I und der Anpassung des EnWG an unionsrechtliche Vorgaben geschaffen. Diese Befugnisse haben in Verbänden im Smart-Home- und Smart-Grid-Bereich erhebliche Bedenken ausgelöst.
26.10.2023
Die vorgesehene Regelung ermöglicht der Bundesregierung, bei “unverhältnismäßigen Gefahren” ohne die Zustimmung des Bundesrates festzulegen, dass alle erneuerbaren Energieanlagen, unabhängig von ihrer Größe und Leistung, nicht mehr direkt mit dem Internet verbunden sein dürfen. Dies könnte sogar rückwirkend für bestehende Anlagen gelten und schwerwiegende Auswirkungen auf die Funktion von erneuerbaren Energieanlagen und Energiemanagementsystemen haben, die Daten über sichere Kanäle kommunizieren.
Wir als BVES halten einen derartigen Eingriff in den Bestandsschutz für übermäßig und appellieren dringend, von einer überhasteten Verabschiedung solcher weitreichenden Verordnungsbefugnisse Abstand zu nehmen. Stattdessen sollte im Dialog mit den betroffenen Branchen eine gründliche Diskussion über die Hintergründe und Auswirkungen dieser Regelungen erfolgen.
Neben dem BVES haben sich auch die Vertreter von BEE, BDH, BKWK, BNE, BSW, BWE, BWP, FvB, VDA und VDMA dem Aufruf angeschlossen. Die Verbände stehen bereit, ihre Fachexpertise zur Verfügung zu stellen, um die Problematik aus Sicht der Branchen und im Detail zu erläutern und alternative Vorschläge zu erarbeiten.
Den kompletten Text der Stellungnahme lesen Sie hier: