Ver­bands­nach­richt

Ver­bände rufen zur Über­prü­fung und Dia­log bei neuen Ener­gie­ver­ord­nungs­be­fug­nis­sen auf

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz (BMWK) hat kürz­lich weit­rei­chende Ver­ord­nungs­be­fug­nisse im Zusam­men­hang mit dem Solar­pa­ket I und der Anpas­sung des EnWG an uni­ons­recht­li­che Vor­ga­ben geschaf­fen. Diese Befug­nisse haben in Ver­bän­den im Smart-Home- und Smart-Grid-Bereich erheb­li­che Beden­ken aus­ge­löst.

BVES

26.10.2023

Die vor­ge­se­hene Rege­lung ermög­licht der Bun­des­re­gie­rung, bei “unver­hält­nis­mä­ßi­gen Gefah­ren” ohne die Zustim­mung des Bun­des­ra­tes fest­zu­le­gen, dass alle erneu­er­ba­ren Ener­gie­an­la­gen, unab­hän­gig von ihrer Größe und Leis­tung, nicht mehr direkt mit dem Inter­net ver­bun­den sein dür­fen. Dies könnte sogar rück­wir­kend für bestehende Anla­gen gel­ten und schwer­wie­gende Aus­wir­kun­gen auf die Funk­tion von erneu­er­ba­ren Ener­gie­an­la­gen und Ener­gie­ma­nage­ment­sys­te­men haben, die Daten über sichere Kanäle kom­mu­ni­zie­ren.

Wir als BVES hal­ten einen der­ar­ti­gen Ein­griff in den Bestands­schutz für über­mä­ßig und appel­lie­ren drin­gend, von einer über­has­te­ten Ver­ab­schie­dung sol­cher weit­rei­chen­den Ver­ord­nungs­be­fug­nisse Abstand zu neh­men. Statt­des­sen sollte im Dia­log mit den betrof­fe­nen Bran­chen eine gründ­li­che Dis­kus­sion über die Hin­ter­gründe und Aus­wir­kun­gen die­ser Rege­lun­gen erfol­gen.

Neben dem BVES haben sich auch die Ver­tre­ter von BEE, BDH, BKWK, BNE, BSW, BWE, BWP, FvB, VDA und VDMA dem Auf­ruf ange­schlos­sen. Die Ver­bände ste­hen bereit, ihre Fach­ex­per­tise zur Ver­fü­gung zu stel­len, um die Pro­ble­ma­tik aus Sicht der Bran­chen und im Detail zu erläu­tern und alter­na­tive Vor­schläge zu erar­bei­ten.

Den kom­plet­ten Text der Stel­lung­nahme lesen Sie hier:

WIR SIND FÜR SIE DA