BVES fordert klare Regelung zur Netzentgeltbefreiung für Energiespeicher
Im neuen Positionspapier fordert der BVES eine dauerhafte Befreiung von Netzengelten für zwischengespeicherte Energie.
29.08.2023
Die Befreiung von Netzentgelten ist ein zentraler Bestandteil der BVES-Speicherstrategie, die darauf abzielt, den Einsatz von Speichertechnologien zu erleichtern. Aktuell läuft die provisorische und befristete Netzentgeltbefreiung für zwischengespeicherten Strom bis August 2026. Diese Unsicherheit hat bereits heute negative Auswirkungen auf die Entwicklung von Speicherprojekten und führt zu Projektabsagen.
Um die Investitionen in Großspeicher zu erleichtern, ist eine klare Reglung notwendig, die Netzentgelte auf zwischengespeicherten Strom ausschließt. Die provisorische Netzentgeltbefreiung im §118 (6) EnWG sollte über das Jahr 2026 hinaus entfristet werden. Die Bundesländer haben bereits über den Bundesrat eine Verlängerung der Netzentgeltbefreiung um mindestens 3 Jahre gefordert.
Momentan belasten durchschnittliche Netzentgelte von 9 Cent pro kWh jeden gespeicherten Strom, was einen fairen Wettbewerb zwischen gespeicherter erneuerbarer Energie und fossilen Kraftwerken verhindert. Letztere sind von Netzentgelten befreit und haben somit einen deutlichen Vorteil.
Die Zukunft der Energiespeicher bleibt ein zentraler Aspekt der Energiepolitik. Besonders die Aspekte der Systemdienlichkeit von Energiespeichern sollten in einer umfassenden Reform des Strommarktdesigns eine wichtige Rolle spielen. Energiespeicher sind unerlässlich, um die Flexibilität des auf erneuerbaren Energien basierenden Systems sicherzustellen. Das Potential von Speichern darf nicht durch ungeeignete Regulierungen und veraltete Vorschriften benachteiligt werden.
Mehr dazu lesen Sie im neuen Positionspapier.
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