Ver­bands­nach­richt

Neue Ener­gie­spei­cher bauen – Bestehende Ener­gie­spei­cher erhal­ten!

Still­le­gung vom Pump­spei­cher Nie­der­wartha ist ein Beleg für unpas­sende Rah­men­be­din­gun­gen.

BVES

24.08.2023

Der BVES Bun­des­ver­band Ener­gie­spei­cher Sys­teme e.V.  bedau­ert die Abschal­tung des Pump­spei­chers (PSW) am Stand­ort Niederwartha/Sachsen. Im August wurde der Pump­spei­cher vom Netz genom­men. Damit gehen dem Ener­gie­sys­tem nahezu 600 MWh drin­gend not­wen­dige Fle­xi­bi­li­tät ver­lo­ren. Seit mehr als 90 Jah­ren hat das PSW sei­nen Bei­trag geleis­tet, unser Ener­gie­sys­tem sta­bil zu hal­ten und die Ver­sor­gungs­si­cher­heit zu erhö­hen.

Wäh­rend der Aus­bau von PSW und Groß­bat­te­rien welt­weit boomt, ver­hin­dern unpas­sende recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen in Deutsch­land einen wirt­schaft­li­chen Wei­ter­be­trieb des PSW. Auch, weil eine kom­plexe und lang­wie­rige Büro­kra­tie die Moder­ni­sie­rung der bestehen­den Anlage sowie not­wen­di­gen Neu­bau ver­teu­ert.

“Es ist schon para­dox, dass in einer Zeit, in der zuneh­mend Fle­xi­bi­li­tät benö­tigt und der Bedarf von neuen Groß­spei­chern breit aner­kannt ist, bestehende und bewährte Groß­spei­cher­lö­sun­gen wie das PSW Nie­der­wartha abge­klemmt wer­den.”, betont Urban Win­delen, Bun­des­ge­schäfts­füh­rer des BVES.  „Das sollte der Gesetz­ge­ber nun drin­gend als Anstoß neh­men und die Rah­men­be­din­gun­gen so anpas­sen, dass der Spei­cher­strom nicht noch unnö­tig mit Ent­gel­ten, Steu­ern und Abga­ben belas­tet wird, die einen wirt­schaft­li­chen Betrieb ver­hin­dern. Für den Fort­be­stand bestehen­der Anla­gen und ins­be­son­dere für den not­wen­di­gen Zubau neuer Groß­spei­cher­pro­jekte braucht es ein rasches Umden­ken und einen rechts- und zukunfts­si­che­ren regu­la­to­ri­schen Rah­men.“

Die Ener­gie­spei­cher­bran­che appel­liert an die Poli­tik in Bund und Län­dern, umge­hend ange­mes­sene Rah­men­be­din­gun­gen zu schaf­fen, die die Inte­gra­tion von Fle­xi­bi­li­tät durch Spei­cher aner­ken­nen und nicht behin­dern. Die not­wen­di­gen ers­ten Schritte für eine Spei­cher­stra­te­gie lie­gen auf dem Tisch. Dazu gehö­ren die dau­er­hafte Fest­le­gung, dass Spei­cher­strom nicht (dop­pelt) mit Netz­ent­gel­ten belas­tet wird, die Abschaf­fung der Bau­kos­ten­zu­schüsse für die Errich­tung von Spei­chern sowie die Anpas­sung des über­kom­me­nen Aus­schließ­lich­keits­prin­zips für Ener­gie­spei­cher.

„Diese ers­ten Schritte in einer Spei­cher­stra­te­gie kön­nen mit sehr klei­nen regu­la­to­ri­schen Ände­run­gen im EnWG und EEG umge­setzt wer­den. Diese ver­ur­sa­chen keine  rele­van­ten Ein­nah­me­ver­luste des Staa­tes oder des Ener­gie­sys­tems. Es sind viel­mehr mini­mal­in­va­sive Ände­run­gen, dar­auf beschränkt, die not­wen­dige Fle­xi­bi­li­tät durch Ener­gie­spei­cher für unser Ener­gie­sys­tem zu akti­vie­ren und nicht län­ger zu ver­hin­dern“, erläu­tert Win­delen.

Groß­spei­cher­tech­no­lo­gien jed­we­der Art kön­nen einen essen­zi­el­len Bei­trag für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit und Netz­sta­bi­li­tät leis­ten. Es ist drin­gend an der Zeit, die adäqua­ten Rah­men­be­din­gun­gen auf­zu­bauen, um die erfor­der­li­che Fle­xi­bi­li­tät durch Ener­gie­spei­cher in einem auf erneu­er­ba­ren Ener­gien basie­ren­den Ener­gie­sys­tems zu schaf­fen. Im Hin­blick auf eine zuver­läs­sige und kli­ma­neu­trale Ener­gie­ver­sor­gung darf die­ser Schritt nicht län­ger auf­ge­scho­ben wer­den. So kön­nen bestehende Ener­gie­spei­cher erhal­ten und neue Pro­jekte rea­li­siert wer­den.

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