Neue Energiespeicher bauen – Bestehende Energiespeicher erhalten!
Stilllegung vom Pumpspeicher Niederwartha ist ein Beleg für unpassende Rahmenbedingungen.

24.08.2023
Der BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. bedauert die Abschaltung des Pumpspeichers (PSW) am Standort Niederwartha/Sachsen. Im August wurde der Pumpspeicher vom Netz genommen. Damit gehen dem Energiesystem nahezu 600 MWh dringend notwendige Flexibilität verloren. Seit mehr als 90 Jahren hat das PSW seinen Beitrag geleistet, unser Energiesystem stabil zu halten und die Versorgungssicherheit zu erhöhen.
Während der Ausbau von PSW und Großbatterien weltweit boomt, verhindern unpassende rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb des PSW. Auch, weil eine komplexe und langwierige Bürokratie die Modernisierung der bestehenden Anlage sowie notwendigen Neubau verteuert.
“Es ist schon paradox, dass in einer Zeit, in der zunehmend Flexibilität benötigt und der Bedarf von neuen Großspeichern breit anerkannt ist, bestehende und bewährte Großspeicherlösungen wie das PSW Niederwartha abgeklemmt werden.”, betont Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES. „Das sollte der Gesetzgeber nun dringend als Anstoß nehmen und die Rahmenbedingungen so anpassen, dass der Speicherstrom nicht noch unnötig mit Entgelten, Steuern und Abgaben belastet wird, die einen wirtschaftlichen Betrieb verhindern. Für den Fortbestand bestehender Anlagen und insbesondere für den notwendigen Zubau neuer Großspeicherprojekte braucht es ein rasches Umdenken und einen rechts- und zukunftssicheren regulatorischen Rahmen.“
Die Energiespeicherbranche appelliert an die Politik in Bund und Ländern, umgehend angemessene Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Integration von Flexibilität durch Speicher anerkennen und nicht behindern. Die notwendigen ersten Schritte für eine Speicherstrategie liegen auf dem Tisch. Dazu gehören die dauerhafte Festlegung, dass Speicherstrom nicht (doppelt) mit Netzentgelten belastet wird, die Abschaffung der Baukostenzuschüsse für die Errichtung von Speichern sowie die Anpassung des überkommenen Ausschließlichkeitsprinzips für Energiespeicher.
„Diese ersten Schritte in einer Speicherstrategie können mit sehr kleinen regulatorischen Änderungen im EnWG und EEG umgesetzt werden. Diese verursachen keine relevanten Einnahmeverluste des Staates oder des Energiesystems. Es sind vielmehr minimalinvasive Änderungen, darauf beschränkt, die notwendige Flexibilität durch Energiespeicher für unser Energiesystem zu aktivieren und nicht länger zu verhindern“, erläutert Windelen.
Großspeichertechnologien jedweder Art können einen essenziellen Beitrag für die Versorgungssicherheit und Netzstabilität leisten. Es ist dringend an der Zeit, die adäquaten Rahmenbedingungen aufzubauen, um die erforderliche Flexibilität durch Energiespeicher in einem auf erneuerbaren Energien basierenden Energiesystems zu schaffen. Im Hinblick auf eine zuverlässige und klimaneutrale Energieversorgung darf dieser Schritt nicht länger aufgeschoben werden. So können bestehende Energiespeicher erhalten und neue Projekte realisiert werden.

Erfahren Sie mehr zum Thema Pumpspeicher aus unserem Grundsatzpapier