WPG-Entwurf: Speicher als vierte Säule auch in der Wärmeinfrastruktur
Das Bundeskabinett hat das Wärmeplanungsgesetz (WPG) beschlossen: Die Definition von Wärmespeichern sowie weitere bedeutende Punkte wurden aufgenommen.
17.08.2023
Am 16. August 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verabschiedet. Ein Meilenstein wurde erreicht mit der klaren Definition von Wärmespeichern, die auf Anraten des BVES ins Gesetz aufgenommen wurde (§3 Nr. 22). Dies markiert einen bedeutenden Fortschritt für die Flexibilität der Versorgung, indem endlich das volle Potenzial der Energiespeicher für die Wärmeinfrastruktur anerkannt wird.
Zusätzlich wurde Energie, die aus einem Wärmespeicher mit erneuerbaren Quellen stammt, als erneuerbare Energieform anerkannt. Diese Neuerung erleichtert die nahtlose Integration erneuerbarer Energien in Wärmenetze.
Nach der ersten Befassung im Bundesrat am 29. September 2023 wird der Bundestag über das Gesetz beraten. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2024 geplant, zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz.
Trotz dieser Fortschritte sind noch einige Anliegen offen: Die gegenwärtige Formulierung spiegelt das umfassende Potenzial von Energiespeicheranlagen nicht ausreichend wider. Energiespeicher können Energie in vielfältigen Formen aufnehmen und abgeben, darunter auch Wärme oder Elektrizität. Eine Variante besteht in der Speicherung von Wärme und der Wiedereinspeisung als Wärme in das Elektrizitätsnetz, was die Sektorenkopplung ermöglicht.
Die Angleichung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) an das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit einem Geschwindigkeitsbonus nicht nur für Wärmepumpen, sondern auch für die Erstellung von Wärmeplänen, könnte die Transformation zusätzlich optimieren. Dadurch würden die attraktiven Möglichkeiten zur Versorgung sowohl von Haushalten als auch von Industrie und Gewerbe durch regionale Wärmenetze mit erneuerbarer Erzeugung schneller den Weg in die Praxis finden.