Ver­bands­nach­richt

WPG-Ent­­wurf: Spei­cher als vierte Säule auch in der Wär­me­infra­struk­tur

Das Bun­des­ka­bi­nett hat das Wär­me­pla­nungs­ge­setz (WPG) beschlos­sen: Die Defi­ni­tion von Wär­me­spei­chern sowie wei­tere bedeu­tende Punkte wur­den auf­ge­nom­men.

BVES

17.08.2023

Am 16. August 2023 hat das Bun­des­ka­bi­nett den Ent­wurf eines Geset­zes für die Wär­me­pla­nung und zur Dekar­bo­ni­sie­rung der Wär­me­netze ver­ab­schie­det. Ein Mei­len­stein wurde erreicht mit der kla­ren Defi­ni­tion von Wär­me­spei­chern, die auf Anra­ten des BVES ins Gesetz auf­ge­nom­men wurde (§3 Nr. 22). Dies mar­kiert einen bedeu­ten­den Fort­schritt für die Fle­xi­bi­li­tät der Ver­sor­gung, indem end­lich das volle Poten­zial der Ener­gie­spei­cher für die Wär­me­infra­struk­tur aner­kannt wird.

Zusätz­lich wurde Ener­gie, die aus einem Wär­me­spei­cher mit erneu­er­ba­ren Quel­len stammt, als erneu­er­bare Ener­gie­form aner­kannt. Diese Neue­rung erleich­tert die naht­lose Inte­gra­tion erneu­er­ba­rer Ener­gien in Wär­me­netze.

Nach der ers­ten Befas­sung im Bun­des­rat am 29. Sep­tem­ber 2023 wird der Bun­des­tag über das Gesetz bera­ten. Das Inkraft­tre­ten ist für den 1. Januar 2024 geplant, zeit­gleich mit dem Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz.

Trotz die­ser Fort­schritte sind noch einige Anlie­gen offen: Die gegen­wär­tige For­mu­lie­rung spie­gelt das umfas­sende Poten­zial von Ener­gie­spei­cher­an­la­gen nicht aus­rei­chend wider. Ener­gie­spei­cher kön­nen Ener­gie in viel­fäl­ti­gen For­men auf­neh­men und abge­ben, dar­un­ter auch Wärme oder Elek­tri­zi­tät. Eine Vari­ante besteht in der Spei­che­rung von Wärme und der Wie­der­ein­spei­sung als Wärme in das Elek­tri­zi­täts­netz, was die Sek­to­ren­kopp­lung ermög­licht.

Die Anglei­chung des Wär­me­pla­nungs­ge­set­zes (WPG) an das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) mit einem Geschwin­dig­keits­bo­nus nicht nur für Wär­me­pum­pen, son­dern auch für die Erstel­lung von Wär­me­plä­nen, könnte die Trans­for­ma­tion zusätz­lich opti­mie­ren. Dadurch wür­den die attrak­ti­ven Mög­lich­kei­ten zur Ver­sor­gung sowohl von Haus­hal­ten als auch von Indus­trie und Gewerbe durch regio­nale Wär­me­netze mit erneu­er­ba­rer Erzeu­gung schnel­ler den Weg in die Pra­xis fin­den.

Die Stel­lung­nah­men vom BVES zum 1. und 2. Refe­ren­ten­ent­wurf vom Wär­me­pla­nungs­ge­set­zes fin­den Sie hier und hier.

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