Ver­bands­nach­richt

AwSV-Hin­­weis­­pa­­pier: Aus­wir­kun­gen auf Lithium-Ionen-Bat­­te­rien

Der Bund-Län­der-Arbeits­kreis hat das Hin­weis-Papier zum Umgang mit Lithium-Ionen-Bat­te­rien (LIB) gemäß der Ver­ord­nung über Anla­gen zum Umgang mit was­ser­ge­fähr­den­den Stof­fen (AwSV) nun ver­öf­fent­licht. Hier sind die wich­tigs­ten Erkennt­nisse und die Bedeu­tung des Papiers für die Spei­cher­bran­che, ins­be­son­dere für Lithium-Ionen-Bat­te­rien.

BVES

05.08.2024

Was ist ein AwSV-Hin­weis­pa­pier zu Lithium-Ionen-Bat­te­rien?

Die AwSV, die Ver­ord­nung über Anla­gen zum Umgang mit was­ser­ge­fähr­den­den Stof­fen (wgS), hat einen brei­ten Anwen­dungs­be­reich. Sie zielt dar­auf ab, Gewäs­ser vor schäd­li­chen Ein­flüs­sen durch diese Stoffe zu schüt­zen. Dies betrifft Anla­gen wie Heiz­öl­ver­brau­cher­an­la­gen ebenso wie Jauche‑, Gülle- und Sila­ge­si­cker­saft­an­la­gen. Neu hin­zu­ge­kom­men sind Lithium-Ionen-Bat­te­rien, die nun eben­falls unter die AwSV fal­len.

Was regelt die AwSV?

Die AwSV legt Anfor­de­run­gen für den Umgang mit fer­tig kon­fek­tio­nier­ten, sta­tio­nä­ren Bat­te­rie­zel­len fest, die Lithium in ihrer Zell­che­mie ver­wen­den (Lithium-Ionen-Bat­te­rien, LIB), sowie für die dar­aus zusam­men­ge­setz­ten Bat­te­rie­mo­dule und ‑sätze. Dies umfasst:

  • Lage­rung
  • Auf­stell­be­din­gun­gen
  • Ver­wen­dungs­an­la­gen
  • Her­stel­lungs­an­la­gen

Aller­dings gilt die AwSV nicht für Lithium-Ionen-Bat­te­rien, die mobil oder nicht orts­fest genutzt wer­den, etwa in Elek­tro­fahr­zeu­gen, im Rah­men des Güter­trans­ports oder im pri­va­ten Bereich. Zudem gibt es eine Baga­tell­grenze von 0,22 Kubik­me­tern bei flüs­si­gen bzw. 200 kg bei fes­ten was­ser­ge­fähr­den­den Stof­fen (§1 Abs. 3 AwSV). Anla­gen unter­halb die­ser Grenze fal­len nicht unter die AwSV.

Wel­che Bedeu­tung hat das AwSV-Papier für die Spei­cher­bran­che?

Das AwSV-Papier spielt eine wich­tige Rolle bei der Geneh­mi­gung von Li-Ion-Bat­te­rie­an­la­gen. Es gibt Hin­weise für tech­ni­sche Anfor­de­run­gen und Pflich­ten für den Was­ser­schutz, die Betrei­ber sol­cher Anla­gen ein­hal­ten müs­sen. Die Ver­ord­nung rich­tet sich ins­be­son­dere an Unter­neh­men, die Anla­gen zum Umgang mit was­ser­ge­fähr­den­den Stof­fen betrei­ben, wie z. B. Anla­gen zum Lagern, Behan­deln oder Abfül­len die­ser Stoffe.

Die Frage, ob bei Lithium-Ionen-Bat­te­rien tat­säch­lich mit was­ser­ge­fähr­den­den Stof­fen umge­gan­gen wird, war wäh­rend der Erstel­lung des Merk­blatts immer wie­der ein Dis­kus­si­ons­punkt. Denn Bat­te­rien haben Hül­len, die wäh­rend der gesam­ten Lebens­dauer nicht geöff­net wer­den dür­fen. Aus Sicht der AwSV steht nun bei sta­tio­nä­ren Bat­te­rien vor allem die Leckage- und Lösch­was­ser­rück­hal­tung im Fokus.

Was emp­fehlt der BVES?

Der BVES hat sich inten­siv an der Kon­sul­ta­tion des Ent­wurfs mit einer detail­lier­ten tech­ni­schen Stel­lung­nahme betei­ligt. Der Ver­band argu­men­tiert, dass bei Bat­te­rien kein Umgang mit was­ser­ge­fähr­den­den Stof­fen (wgS) statt­fin­det, wie es bei Jau­che- oder Ölan­la­gen der Fall ist, da Bat­te­rie­mo­dule wäh­rend ihrer Lebens­dauer nicht geöff­net wer­den dür­fen. Den­noch setzt der BVES die Sicher­heit des Anla­gen­be­triebs und den Umwelt­schutz an oberste Stelle. Es ist klar, dass Beden­ken hin­sicht­lich des Was­ser­schut­zes bei Bat­te­rien ernst genom­men und gere­gelt wer­den müs­sen.

Der BVES hat seine Exper­tise zum aktu­el­len Stand der Tech­nik sowie eine Reihe bestehen­der Rege­lun­gen und bewähr­ter Sicher­heits­maß­nah­men bereit­ge­stellt, um eine Lösung zu erar­bei­ten, die die Was­ser­schutz­stan­dards mit einem nach­hal­ti­gen und wirt­schaft­li­chen Bat­te­rie­be­trieb in Ein­klang bringt.

Bat­te­rien sind ent­schei­dend für die Trans­for­ma­tion zu einem nach­hal­ti­gen Ener­gie­sys­tem und einer öko­lo­gi­schen Indus­trie. Ohne Ener­gie­spei­cher wird es keine Ener­gie­wende geben. Bat­te­rien mit ver­schie­de­nen Zell­che­mien sind High­tech-Erzeug­nisse, die bereits jetzt durch bewährte Nor­men und Sicher­heits­stan­dards geschützt sind und in Zukunft noch stren­gere Nach­weise für sichere Pro­duk­tion, Trans­port und Ver­wen­dung erbrin­gen müs­sen. Die kürz­lich in Kraft getre­tene EU-Bat­te­rien­ver­ord­nung (BattVO) regelt maß­geb­lich die gesamte Wert­schöp­fungs­kette von Bat­te­rien, von der Her­stel­lung bis zum Recy­cling, und adres­siert auch Sicher­heits­the­men neu und ver­bind­lich.

Brand­schutz ist beim Ein­satz von Bat­te­rien von zen­tra­ler Bedeu­tung. Moderne Bat­te­rie­sys­teme sind so kon­zi­piert, dass ein Brand­herd stark begrenzt bleibt und ein Über­grei­fen auf benach­barte Module oder Con­tai­ner nicht mög­lich ist. Das schad­hafte Modul soll ohne äuße­ren Ein­fluss durch­re­agie­ren, wobei das Aus­tre­ten von wgS in den Unter­grund aus­ge­schlos­sen ist. Die EU-BattVO (2023/1542) bringt nun den soge­nann­ten Pro­pa­ga­ti­ons­test für sta­tio­näre Spei­cher an zen­tra­ler Stelle ins Spiel. Die­ser Test, der seit 15 Jah­ren ver­wen­det wird, hat sich bewährt, um zu über­prü­fen, wie weit sich ein Feh­ler inner­halb des Bat­te­rie­sys­tems aus­brei­tet und ob das Bat­te­rie­ge­häuse intakt bleibt. Die mög­li­chen Ergeb­nisse die­ses Tests rei­chen von kei­ner Pro­pa­ga­tion über Pro­pa­ga­tion nur inner­halb eines Bat­te­rie­mo­duls, aber nicht zwi­schen den Bat­te­rie­mo­du­len, bis hin zu einer kom­plet­ten Aus­brei­tung im gesam­ten Bat­te­rie­sys­tem.

Viele Bat­te­rie­an­la­gen sehen keine Löschung mit Was­ser vor. Dies wird in Brand­schutz­gut­ach­ten gere­gelt und emp­foh­len sowie mit der loka­len Feu­er­wehr abge­stimmt. Für die­sen Fall sieht auch das AwSV-Hin­weis­pa­pier vor, dass auf eine Lösch­was­ser­rück­hal­tung ver­zich­tet wer­den kann.

Aktu­ell wird der BVES-Brand­schutz­leit­fa­den aktua­li­siert und wird in sei­ner neuen Fas­sung eben­falls Emp­feh­lun­gen in Bezug auf das AwSV-Hin­weis­pa­pier ent­hal­ten.

Fazit

Der Was­ser­schutz wird von der Spei­cher­bran­che sehr ernst genom­men. Sicher­heits­stan­dards waren vor allem in Deutsch­land schon immer sehr hoch und wer­den noch wei­ter ange­ho­ben wer­den. Auch des­halb gab es bis­lang keine Hava­rie einer im Ein­satz befind­li­chen Groß­bat­te­rie. Wich­tig ist, dass die Was­ser­schutz­an­for­de­run­gen fach­lich fun­diert und ein­fach umsetz­bar sind, um das Wachs­tum der Spei­cher­bran­che nicht zu behin­dern. Die Ener­gie­wende braucht Ener­gie­spei­cher und Bat­te­rie­spei­cher sind hier ein zen­tra­ler Bestand­teil der Spei­cher­land­schaft. Dazu braucht es unkom­pli­zierte Kom­mu­ni­ka­tion und Pro­zesse in Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren.

Lesen Sie das AwSV-Hin­weis­pa­pier hier

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