AwSV-Hinweispapier: Auswirkungen auf Lithium-Ionen-Batterien
Der Bund-Länder-Arbeitskreis hat das Hinweis-Papier zum Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien (LIB) gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) nun veröffentlicht. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse und die Bedeutung des Papiers für die Speicherbranche, insbesondere für Lithium-Ionen-Batterien.

05.08.2024
Was ist ein AwSV-Hinweispapier zu Lithium-Ionen-Batterien?
Die AwSV, die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (wgS), hat einen breiten Anwendungsbereich. Sie zielt darauf ab, Gewässer vor schädlichen Einflüssen durch diese Stoffe zu schützen. Dies betrifft Anlagen wie Heizölverbraucheranlagen ebenso wie Jauche‑, Gülle- und Silagesickersaftanlagen. Neu hinzugekommen sind Lithium-Ionen-Batterien, die nun ebenfalls unter die AwSV fallen.
Was regelt die AwSV?
Die AwSV legt Anforderungen für den Umgang mit fertig konfektionierten, stationären Batteriezellen fest, die Lithium in ihrer Zellchemie verwenden (Lithium-Ionen-Batterien, LIB), sowie für die daraus zusammengesetzten Batteriemodule und ‑sätze. Dies umfasst:
- Lagerung
- Aufstellbedingungen
- Verwendungsanlagen
- Herstellungsanlagen
Allerdings gilt die AwSV nicht für Lithium-Ionen-Batterien, die mobil oder nicht ortsfest genutzt werden, etwa in Elektrofahrzeugen, im Rahmen des Gütertransports oder im privaten Bereich. Zudem gibt es eine Bagatellgrenze von 0,22 Kubikmetern bei flüssigen bzw. 200 kg bei festen wassergefährdenden Stoffen (§1 Abs. 3 AwSV). Anlagen unterhalb dieser Grenze fallen nicht unter die AwSV.
Welche Bedeutung hat das AwSV-Papier für die Speicherbranche?
Das AwSV-Papier spielt eine wichtige Rolle bei der Genehmigung von Li-Ion-Batterieanlagen. Es gibt Hinweise für technische Anforderungen und Pflichten für den Wasserschutz, die Betreiber solcher Anlagen einhalten müssen. Die Verordnung richtet sich insbesondere an Unternehmen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen betreiben, wie z. B. Anlagen zum Lagern, Behandeln oder Abfüllen dieser Stoffe.
Die Frage, ob bei Lithium-Ionen-Batterien tatsächlich mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, war während der Erstellung des Merkblatts immer wieder ein Diskussionspunkt. Denn Batterien haben Hüllen, die während der gesamten Lebensdauer nicht geöffnet werden dürfen. Aus Sicht der AwSV steht nun bei stationären Batterien vor allem die Leckage- und Löschwasserrückhaltung im Fokus.
Was empfehlt der BVES?
Der BVES hat sich intensiv an der Konsultation des Entwurfs mit einer detaillierten technischen Stellungnahme beteiligt. Der Verband argumentiert, dass bei Batterien kein Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (wgS) stattfindet, wie es bei Jauche- oder Ölanlagen der Fall ist, da Batteriemodule während ihrer Lebensdauer nicht geöffnet werden dürfen. Dennoch setzt der BVES die Sicherheit des Anlagenbetriebs und den Umweltschutz an oberste Stelle. Es ist klar, dass Bedenken hinsichtlich des Wasserschutzes bei Batterien ernst genommen und geregelt werden müssen.
Der BVES hat seine Expertise zum aktuellen Stand der Technik sowie eine Reihe bestehender Regelungen und bewährter Sicherheitsmaßnahmen bereitgestellt, um eine Lösung zu erarbeiten, die die Wasserschutzstandards mit einem nachhaltigen und wirtschaftlichen Batteriebetrieb in Einklang bringt.
Batterien sind entscheidend für die Transformation zu einem nachhaltigen Energiesystem und einer ökologischen Industrie. Ohne Energiespeicher wird es keine Energiewende geben. Batterien mit verschiedenen Zellchemien sind Hightech-Erzeugnisse, die bereits jetzt durch bewährte Normen und Sicherheitsstandards geschützt sind und in Zukunft noch strengere Nachweise für sichere Produktion, Transport und Verwendung erbringen müssen. Die kürzlich in Kraft getretene EU-Batterienverordnung (BattVO) regelt maßgeblich die gesamte Wertschöpfungskette von Batterien, von der Herstellung bis zum Recycling, und adressiert auch Sicherheitsthemen neu und verbindlich.
Brandschutz ist beim Einsatz von Batterien von zentraler Bedeutung. Moderne Batteriesysteme sind so konzipiert, dass ein Brandherd stark begrenzt bleibt und ein Übergreifen auf benachbarte Module oder Container nicht möglich ist. Das schadhafte Modul soll ohne äußeren Einfluss durchreagieren, wobei das Austreten von wgS in den Untergrund ausgeschlossen ist. Die EU-BattVO (2023/1542) bringt nun den sogenannten Propagationstest für stationäre Speicher an zentraler Stelle ins Spiel. Dieser Test, der seit 15 Jahren verwendet wird, hat sich bewährt, um zu überprüfen, wie weit sich ein Fehler innerhalb des Batteriesystems ausbreitet und ob das Batteriegehäuse intakt bleibt. Die möglichen Ergebnisse dieses Tests reichen von keiner Propagation über Propagation nur innerhalb eines Batteriemoduls, aber nicht zwischen den Batteriemodulen, bis hin zu einer kompletten Ausbreitung im gesamten Batteriesystem.
Viele Batterieanlagen sehen keine Löschung mit Wasser vor. Dies wird in Brandschutzgutachten geregelt und empfohlen sowie mit der lokalen Feuerwehr abgestimmt. Für diesen Fall sieht auch das AwSV-Hinweispapier vor, dass auf eine Löschwasserrückhaltung verzichtet werden kann.
Aktuell wird der BVES-Brandschutzleitfaden aktualisiert und wird in seiner neuen Fassung ebenfalls Empfehlungen in Bezug auf das AwSV-Hinweispapier enthalten.
Fazit
Der Wasserschutz wird von der Speicherbranche sehr ernst genommen. Sicherheitsstandards waren vor allem in Deutschland schon immer sehr hoch und werden noch weiter angehoben werden. Auch deshalb gab es bislang keine Havarie einer im Einsatz befindlichen Großbatterie. Wichtig ist, dass die Wasserschutzanforderungen fachlich fundiert und einfach umsetzbar sind, um das Wachstum der Speicherbranche nicht zu behindern. Die Energiewende braucht Energiespeicher und Batteriespeicher sind hier ein zentraler Bestandteil der Speicherlandschaft. Dazu braucht es unkomplizierte Kommunikation und Prozesse in Genehmigungsverfahren.

Lesen Sie das AwSV-Hinweispapier hier