Eine neue Ära für Energiespeicher: Die Speicherdefinition tritt in Kraft
Ab dem 1. Juli 2023 tritt eine neue Definition für Energiespeicher in Kraft, die vom Bundestag im vergangenen Jahr verabschiedet wurde.
01.07.2023
Statt Energiespeicher als Verbraucher und Erzeuger darzustellen, liegt der Fokus nun auf ihrer Fähigkeit, die endgültige Nutzung von Energie zu verschieben. Nach wie vor begrüßt der BVES ausdrücklich die Aufnahme dieser Definition in das EnWG. Diese Definition gemäß dem EU-Recht bietet die Möglichkeit, einen sicheren rechtlichen Rahmen für die Speicherung und Nutzung von Energie zu schaffen und unterstützt Geschäftsmodelle, die auf Energiespeichern basieren.
Um die praxisgerechte Nutzung der Definition und weitere Rechtsfolgen festzulegen, bedarf es weiterer Anpassungen und einer klaren rechtlichen Einordnung seitens des Gesetzgebers. Eine Rechtsdefinition der “Energiespeicherung”, wie sie bereits im EU-Recht existiert und den Speichervorgang berücksichtigt, fehlt derzeit noch im deutschen Recht.. Zudem sollte die Formulierung “in einem Elektrizitätsnetz” durch eine allgemeinere Formulierung ersetzt werden, die auch für andere Sektoren, nämlich Strom und Wärme, geeignet ist. Aktuell findet eine Diskussion über maßgeschneiderte Definitionen für spezifische Speicherlösungen statt, die unter den Begriff “Power-to‑X” fallen. Dabei ist es wichtig, die Kohärenz der Speicherlösungen zu gewährleisten und die Anwendungsfreiheit sowie die Nutzerfreundlichkeit von Energie- und Speicherlösungen zu priorisieren.
Die neue Definition markiert einen historischen Moment für Energiespeicher, insbesondere da parallel im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an einer neuen Speicherstrategie gearbeitet wird. Der BVES ist aktiv in den Prozess eingebunden und pflegt einen regen Austausch mit politischen Entscheidungsträgern und relevanten Gremien, um praktische Lösungen und Vorschläge zu erarbeiten.