Ver­bands­nach­richt

Eine neue Ära für Ener­gie­spei­cher: Die Speich­er­de­fi­ni­tion tritt in Kraft

Ab dem 1. Juli 2023 tritt eine neue Defi­ni­tion für Ener­gie­spei­cher in Kraft, die vom Bun­des­tag im ver­gan­ge­nen Jahr ver­ab­schie­det wurde.

BVES

01.07.2023

Statt Ener­gie­spei­cher als Ver­brau­cher und Erzeu­ger dar­zu­stel­len, liegt der Fokus nun auf ihrer Fähig­keit, die end­gül­tige Nut­zung von Ener­gie zu ver­schie­ben. Nach wie vor begrüßt der BVES aus­drück­lich die Auf­nahme die­ser Defi­ni­tion in das EnWG. Diese Defi­ni­tion gemäß dem EU-Recht bie­tet die Mög­lich­keit, einen siche­ren recht­li­chen Rah­men für die Spei­che­rung und Nut­zung von Ener­gie zu schaf­fen und unter­stützt Geschäfts­mo­delle, die auf Ener­gie­spei­chern basie­ren.

Um die pra­xis­ge­rechte Nut­zung der Defi­ni­tion und wei­tere Rechts­fol­gen fest­zu­le­gen, bedarf es wei­te­rer Anpas­sun­gen und einer kla­ren recht­li­chen Ein­ord­nung sei­tens des Gesetz­ge­bers. Eine Rechts­de­fi­ni­tion der “Ener­gie­spei­che­rung”, wie sie bereits im EU-Recht exis­tiert und den Spei­cher­vor­gang berück­sich­tigt, fehlt der­zeit noch im deut­schen Recht.. Zudem sollte die For­mu­lie­rung “in einem Elek­tri­zi­täts­netz” durch eine all­ge­mei­nere For­mu­lie­rung ersetzt wer­den, die auch für andere Sek­to­ren, näm­lich Strom und Wärme, geeig­net ist. Aktu­ell fin­det eine Dis­kus­sion über maß­ge­schnei­derte Defi­ni­tio­nen für spe­zi­fi­sche Spei­cher­lö­sun­gen statt, die unter den Begriff “Power-to‑X” fal­len. Dabei ist es wich­tig, die Kohä­renz der Spei­cher­lö­sun­gen zu gewähr­leis­ten und die Anwen­dungs­frei­heit sowie die Nut­zer­freund­lich­keit von Ener­gie- und Spei­cher­lö­sun­gen zu prio­ri­sie­ren.

Die neue Defi­ni­tion mar­kiert einen his­to­ri­schen Moment für Ener­gie­spei­cher, ins­be­son­dere da par­al­lel im Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz an einer neuen Spei­cher­stra­te­gie gear­bei­tet wird. Der BVES ist aktiv in den Pro­zess ein­ge­bun­den und pflegt einen regen Aus­tausch mit poli­ti­schen Ent­schei­dungs­trä­gern und rele­van­ten Gre­mien, um prak­ti­sche Lösun­gen und Vor­schläge zu erar­bei­ten.

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