Stellungnahme
Stellungnahme zum FlexBG
Der BVES begrüßt ausdrücklich, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit dem vorliegenden Entwurf die zentrale Bedeutung von Stromspeichern und insbesondere von Pumpspeicherkraftwerken für ein sicheres, flexibles und klimaneutrales Stromsystem anerkennt. Speicher sind die tragende Infrastruktur für Versorgungssicherheit, Systemstabilität und die Integration erneuerbarer Energien.
Besonders positiv bewertet der BVES, dass der Referentenentwurf für Pumpspeicherkraftwerke einen eigenständigen Planfeststellungstatbestand im Energiewirtschaftsgesetz vorsieht und damit wesentliche Hemmnisse bestehender Genehmigungsstrukturen adressiert. Die vorgesehene Bündelung von Verfahren, die stärkere Konzentrationswirkung, die Delta-Prüfung bei Änderungen und Erweiterungen sowie die Regelungen zur besseren Nutzbarkeit vorhandener Umweltdaten können einen wichtigen Beitrag leisten, um Verfahren zu vereinfachen, Doppelprüfungen zu vermeiden und Investitionsentscheidungen zu erleichtern.
Gleichzeitig besteht an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf, damit die Ziele des Gesetzes in der Praxis tatsächlich erreicht werden. Beschleunigungsregelungen entfalten nur dann Wirkung, wenn Fristen verbindlich sind und Nebenanlagen wie Umspann- und Schaltanlagen, Anbindungsleitungen sowie sonstige projektbezogene Infrastruktur einbezogen werden. Zudem müssen Modernisierung, Repowering, Ersatzneubau und Wiedererteilung wasserrechtlicher Gestattungen rechtssicher und praxisnah geregelt werden.
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