Stellungnahme
Stellungnahme zum AgNes-Festlegungsentwurf
BVES zum AgNes-Festlegungsentwurf: Speicher brauchen verlässliche Netzentgelte und Investitionssicherheit
Mit der neuen Netzentgeltsystematik erkennt die Bundesnetzagentur die besondere Rolle von Stromspeichern im Energiesystem erstmals ausdrücklich an. Der BVES begrüßt unter anderem den Verzicht auf statische Arbeitspreise für netzgekoppelte Speicher, die Öffnung für Multi-Use-Anwendungen und die geplante Befreiung von Arbeitspreisen für aus dem Netz bezogene und wieder eingespeiste Strommengen. Dynamische Netzentgelte können zudem Anreize für einen netzentlastenden Speicherbetrieb schaffen.
Entscheidend ist nun die konkrete Ausgestaltung. Aus Sicht des BVES müssen Netzentgelte Investitionen in Speicher ermöglichen und gleichzeitig die Flexibilität der Anlagen für das Stromsystem wirtschaftlich nutzbar machen. Zusätzliche oder nachträglich veränderte Anforderungen gefährden insbesondere den Vertrauensschutz für bereits geplante Speicherprojekte und erschweren die Umsetzung der gesetzlichen Übergangsfristen.
Der BVES fordert deshalb verlässliche und praxisgerechte Übergangsregelungen, planbare Kapazitätsentgelte und eine sachgerechte Behandlung unterschiedlicher Speicheranwendungen. Speicher in Co-Location- und Multi-Use-Konzepten dürfen ebenso wenig benachteiligt werden wie Pumpspeicher oder Anlagen mit flexiblen Netzanschlüssen. Gleichzeitig müssen Netzentgelte netzdienliche Flexibilität auch bei Industrie und Gewerbe wirtschaftlich anreizen.
Besonderen Anpassungsbedarf sieht der BVES beim Vertrauensschutz und FID-Nachweis, bei Kapazitätsentgelten, dem Prosumeraufschlag, der Flexibilisierung von Verbrauchern unter 10 GWh Jahresverbrauch sowie bei thermischen Speichern und der Elektrifizierung von Prozesswärme. Für Power-to-Heat mit thermischen Speichern fordert der Verband ein Sondernetzentgelt, damit günstige und netzentlastende Strombezugszeiten für die industrielle Wärmeversorgung genutzt werden können.
Kernforderungen des BVES:
- Vertrauensschutz an die gesetzliche Inbetriebnahmefrist knüpfen und alternative Nachweise für die Projektrealisierung ermöglichen
- Kapazitätsentgelte für Speicher planbar und begrenzt ausgestalten
- Flexible Netzanschlüsse bei der Entgeltbelastung berücksichtigen
- Co-Location und Multi-Use netzentgeltlich gleichberechtigt behandeln
- Prosumeraufschlag für Speicher und flexible Verbraucher streichen bzw. sachgerecht differenzieren
- Flexibilitätsanreize auch für Industrie und Gewerbe unter 10 GWh schaffen
- Thermische Speicher und Power-to-Heat durch ein geeignetes Sondernetzentgelt unterstützen
- Investitionsschutz für Pumpspeicher und bereits genehmigte bzw. weit fortgeschrittene Erweiterungen sicherstellen
Ziel des BVES: Die neue Netzentgeltsystematik sollte nicht nur Kosten verteilen, sondern die systemischen Vorteile von Speichern wirtschaftlich erschließen. Speicher können erneuerbare Stromerzeugung integrieren, Netzengpässe reduzieren, Bezugsspitzen begrenzen und Flexibilität für Strommarkt und Netz bereitstellen. Dafür brauchen Investoren einen verlässlichen regulatorischen Rahmen und klare, langfristig belastbare Preissignale.
Mehr dazu im Dokument.

