Stel­lung­nahme

Stel­lung­nahme zum AgNes-Fes­t­­le­­gungs­­en­t­­wurf

BVES zum AgNes-Fest­le­gungs­ent­wurf: Spei­cher brau­chen ver­läss­li­che Netz­ent­gelte und Inves­ti­ti­ons­si­cher­heit

Mit der neuen Netz­ent­gelt­sys­te­ma­tik erkennt die Bun­des­netz­agen­tur die beson­dere Rolle von Strom­spei­chern im Ener­gie­sys­tem erst­mals aus­drück­lich an. Der BVES begrüßt unter ande­rem den Ver­zicht auf sta­ti­sche Arbeits­preise für netz­ge­kop­pelte Spei­cher, die Öff­nung für Multi-Use-Anwen­dun­gen und die geplante Befrei­ung von Arbeits­prei­sen für aus dem Netz bezo­gene und wie­der ein­ge­speiste Strom­men­gen. Dyna­mi­sche Netz­ent­gelte kön­nen zudem Anreize für einen netz­ent­las­ten­den Spei­cher­be­trieb schaf­fen.

Ent­schei­dend ist nun die kon­krete Aus­ge­stal­tung. Aus Sicht des BVES müs­sen Netz­ent­gelte Inves­ti­tio­nen in Spei­cher ermög­li­chen und gleich­zei­tig die Fle­xi­bi­li­tät der Anla­gen für das Strom­sys­tem wirt­schaft­lich nutz­bar machen. Zusätz­li­che oder nach­träg­lich ver­än­derte Anfor­de­run­gen gefähr­den ins­be­son­dere den Ver­trau­ens­schutz für bereits geplante Spei­cher­pro­jekte und erschwe­ren die Umset­zung der gesetz­li­chen Über­gangs­fris­ten.

Der BVES for­dert des­halb ver­läss­li­che und pra­xis­ge­rechte Über­gangs­re­ge­lun­gen, plan­bare Kapa­zi­täts­ent­gelte und eine sach­ge­rechte Behand­lung unter­schied­li­cher Spei­cher­an­wen­dun­gen. Spei­cher in Co-Loca­tion- und Multi-Use-Kon­zep­ten dür­fen ebenso wenig benach­tei­ligt wer­den wie Pump­spei­cher oder Anla­gen mit fle­xi­blen Netz­an­schlüs­sen. Gleich­zei­tig müs­sen Netz­ent­gelte netz­dien­li­che Fle­xi­bi­li­tät auch bei Indus­trie und Gewerbe wirt­schaft­lich anrei­zen.

Beson­de­ren Anpas­sungs­be­darf sieht der BVES beim Ver­trau­ens­schutz und FID-Nach­weis, bei Kapa­zi­täts­ent­gel­ten, dem Pro­sumerauf­schlag, der Fle­xi­bi­li­sie­rung von Ver­brau­chern unter 10 GWh Jah­res­ver­brauch sowie bei ther­mi­schen Spei­chern und der Elek­tri­fi­zie­rung von Pro­zess­wärme. Für Power-to-Heat mit ther­mi­schen Spei­chern for­dert der Ver­band ein Son­der­netz­ent­gelt, damit güns­tige und netz­ent­las­tende Strom­be­zugs­zei­ten für die indus­tri­elle Wär­me­ver­sor­gung genutzt wer­den kön­nen.

Kern­for­de­run­gen des BVES:

  • Ver­trau­ens­schutz an die gesetz­li­che Inbe­trieb­nah­me­frist knüp­fen und alter­na­tive Nach­weise für die Pro­jekt­rea­li­sie­rung ermög­li­chen
  • Kapa­zi­täts­ent­gelte für Spei­cher plan­bar und begrenzt aus­ge­stal­ten
  • Fle­xi­ble Netz­an­schlüsse bei der Ent­gelt­be­las­tung berück­sich­ti­gen
  • Co-Loca­tion und Multi-Use netz­ent­gelt­lich gleich­be­rech­tigt behan­deln
  • Pro­sumerauf­schlag für Spei­cher und fle­xi­ble Ver­brau­cher strei­chen bzw. sach­ge­recht dif­fe­ren­zie­ren
  • Fle­xi­bi­li­täts­an­reize auch für Indus­trie und Gewerbe unter 10 GWh schaf­fen
  • Ther­mi­sche Spei­cher und Power-to-Heat durch ein geeig­ne­tes Son­der­netz­ent­gelt unter­stüt­zen
  • Inves­ti­ti­ons­schutz für Pump­spei­cher und bereits geneh­migte bzw. weit fort­ge­schrit­tene Erwei­te­run­gen sicher­stel­len

Ziel des BVES: Die neue Netz­ent­gelt­sys­te­ma­tik sollte nicht nur Kos­ten ver­tei­len, son­dern die sys­te­mi­schen Vor­teile von Spei­chern wirt­schaft­lich erschlie­ßen. Spei­cher kön­nen erneu­er­bare Strom­erzeu­gung inte­grie­ren, Netz­eng­pässe redu­zie­ren, Bezugs­spit­zen begren­zen und Fle­xi­bi­li­tät für Strom­markt und Netz bereit­stel­len. Dafür brau­chen Inves­to­ren einen ver­läss­li­chen regu­la­to­ri­schen Rah­men und klare, lang­fris­tig belast­bare Preis­si­gnale.

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