Stel­lung­nahme

Netz­ent­gelt­be­las­tung für Strom­spei­che­rung end­lich dau­er­haft besei­ti­gen

Die Befrei­ung von Netz­ent­gel­ten für zwi­schen­ge­spei­cher­ten Strom endet im August 2026. Bereits heute beein­träch­tigt diese Unsi­cher­heit die Pro­jekt­ent­wick­lung und führt zu Absa­gen. Der BVES for­dert klare Regeln, um Netz­ent­gelte für zwi­schen­ge­spei­cher­ten Strom aus­zu­schlie­ßen und so die Inves­ti­tio­nen in Groß­spei­cher zu erleich­tern.