Posi­ti­ons­pa­pier

Berück­sich­ti­gung von elek­tri­schen Ener­gie­spei­chern in der Elt­BauVO

Strom­spei­cher­sys­teme mit einer Kapa­zi­tät von über 20 kWh müs­sen gemäß der Mus­ter­ver­ord­nung auf Län­der­ebene künf­tig die Vor­schrif­ten der Elt­BauVO befol­gen. Aus Sicht des BVES tra­gen diese Anfor­de­run­gen jedoch nicht zu einer erhöh­ten Sicher­heit bei, son­dern ver­ur­sa­chen ledig­lich unnö­tige Kos­ten und Auf­wände für die Nut­zer.