Positionspapier
Berücksichtigung von elektrischen Energiespeichern in der EltBauVO
Stromspeichersysteme mit einer Kapazität von über 20 kWh müssen gemäß der Musterverordnung auf Länderebene künftig die Vorschriften der EltBauVO befolgen. Aus Sicht des BVES tragen diese Anforderungen jedoch nicht zu einer erhöhten Sicherheit bei, sondern verursachen lediglich unnötige Kosten und Aufwände für die Nutzer.