BVES begrüßt Verlängerung der Netzentgeltenbefreiung für Speicher und fordert langfristige Rechtssicherheit
Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) begrüßt die heute im Bundestag beschlossene Verlängerung der Netzentgeltenbefreiung für Energiespeicher (§118 EnWG) um weitere 3 Jahre.

10.11.2023
Projekte, die bis 2029 in Betrieb genommen werden, sind weiterhin von den Netzentgelten befreit. Dies ist eine dringend benötigte Maßnahme, die aktuellen sowie geplanten Speicherprojekten mehr Investitionssicherheit zumindest hinsichtlich der drohenden Netzentgeltbelastung gibt.
„Die Verlängerung ist ein Schritt in die richtige Richtung und dringend notwendig, um einen rentablen Speicherbetrieb auch nach dem Jahr 2026 zu ermöglichen. Die nun erfolgte Zeitumstellung auf 2029 ist jedoch letztlich nur eine kleine Drehung an der Speicheruhr von “5 vor 12” auf “Viertel vor 12”,“ erklärt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES.
„Es ist damit insbesondere keine Zeit, um sich jetzt zurückzulehnen. Wir benötigen die grundlegende Lösung der Netzentgeltproblematik für Energiespeicher. Die jetzt gewonnenen drei Jahre sind bei den derzeitigen Projektvorlaufzeiten schnell vorbei und greifen auch nicht für langfristige Speicherprojekte wie etwa für Pumpspeicher“, ergänzt Windelen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) listet die Notwendigkeit von über 23 GW an Batteriespeichern im Netzentwicklungsplan auf, um die Anforderungen der Energiewende zu erfüllen. Um diese Anlagen jetzt auch aufzubauen, reicht die Fristverschiebung nicht aus. Neben der Netzentgeltsituation sind auch Themen wie Baukostenzuschüsse, Genehmigungsverfahren, das Ausschließlichkeitsprinzip und der privilegierte Netzzugang für Energiespeicher nach wie vor ungelöst. Sie stellen weiterhin Hindernisse für den Ausbau der notwendigen Energiespeicher dar.
Atempause für die Speicherbranche, aber keine dauerhafte Lösung
Die Verschiebung des Netzentgeltenproblems gibt der Politik und der Bundesnetzagenturetwas zeitlichen Spielraum und die Speicherbranche kann kurz durchatmen. Doch diese Atempause darf nicht ungenutzt verstreichen. Der BVES fordert systematische, rechts- und investitionssichere Regelungen, um den notwendigen Ausbau der Flexibilität im Energiespeicherbereich endlich zu ermöglichen. Die Technologien sind vorhanden und können schnell skaliert werden. Es fehlt weiter ein belastbarer Rechtsrahmen.
„Jetzt ist entscheidend, die Probleme nachhaltig und konsequent anzugehen und nicht auf die lange Bank zu schieben“, so Windelen weiter. „Das Thema ist zu wichtig für den Erfolg der Energiewende, den Klimaschutz und die Stabilität und Kosteneffizienz unseres Energiesystems, um es weiterhin auf die lange Bank zu schieben“.
Der BVES als Branchenverband steht mit seiner Expertise bei Technik und Regulatorik für den dringenden Dialog mit Regierung, Bundestag und Behörden zur Erstellung einer konsistenten Speicherstrategie bereit.

Hier finden Sie die Position vom BVES hier