Effizienzleitfaden 2.0: Weiterentwicklung zur Steigerung von Transparenz und Qualität im Hausspeichermarkt
Der Effizienzleitfaden 2.0 ist die neue, überarbeitete Fassung des Effizienzleitfadens für Hausspeicher des Bundesverbands Energiespeicher und des Bundesverband Solarwirtschaft.
Der Effizienzleitfaden ermöglicht bereits seit 2017 eine Vergleichbarkeit wesentlicher Effizienzparameter von Heimspeichersystemen. Mit dem Effizienzleitfaden hatte sich die Branche erstmals gemeinsam auf einheitliche, vergleichbare und charakteristische Kennwerte verständigt, mit denen Kunden und Planer die Heimspeichersysteme besser miteinander vergleichen können.
Efficiency Guideline for PV Storage Systems 2.0
The efficiency guideline from BVES (German Energy Storage Association) and BSW-Solar (German Solar Association) was first published in 2017 to make essential efficiency parameters of house storage systems comparable. The efficiency guide now received an update including an English version.
Der Jahresbericht Speichermonitoring 2018
Der Jahresbericht Speichermonitoring 2018 steht ab sofort zum Download bereit.
Jahresbericht 2017 „Speichermonitoring“
Der Jahresbericht 2017 „Speichermonitoring“ steht ab sofort zum Download bereit.
Effizienzleitfaden für PV-Speichersysteme: Mehr Transparenz im Markt
Der Markt für Energiespeicher, insbesondere im Haushaltsbereich, wächst weiter stark. Immer mehr Hersteller steigen mit neuen Produkten in den Markt ein. Für die Kunden wird es zunehmend schwierig, bei der Vielzahl an technischen Daten und Zahlen einen Überblick zu behalten. Transparente und nachvollziehbare Qualitätskriterien gewinnen daher für die Verbraucher an Bedeutung. Gleichzeitig sind standardisierte Begrifflichkeiten und vergleichbare technische Daten ein wichtiger Index für eine stabile Marktentwicklung. Damit ist eine Vereinheitlichung von Qualitätsanforderungen für Speicher sowohl für Verbraucher als auch für Hersteller sinnvoll und notwendig.
Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) hat gemeinsam mit dem BSW-Solar und einer Reihe von Herstellern sowie Prüf- und Forschungsinstituten dieses Ziel aufgegriffen und innerhalb der vergangenen sechs Monate einen Effizienzleitfaden für PV-Speichersysteme erstellt. Der Leitfaden beschreibt die Prüfverfahren zur Charakterisierung der Wirkungsgrade, des Standby-Verbrauchs und der Regelungseffizienz von stationären Batteriespeichersystemen.
Der Leitfaden steht für Sie hier zum Download als PDF-Format bereit.
Hier finden Sie die Datenblattangaben sowie einen Prüfbericht zum Leitfaden zum Download:
Einen einführenden Überblick über Inhalt und Hintergrund des Leitfadens sowie Informationen zu den Messungen finden Sie hier:
Großspeicherprojekte erleichtern – BVES veröffentlicht Leitfaden Rahmenanforderungen Lithium-Ionen Großspeicher
Zahlreiche Großspeicherprojekte sind derzeit in der Planung, es fehlt jedoch häufig noch an vertieften Erfahrungen und gesichertem Know-how bei der Umsetzung. Auch wird die Komplexität solcher Projekte immer wieder unterschätzt. Der „Leitfaden Rahmenanforderungen Li-Ionen Großspeicher“ des BVES soll hier für Transparenz sorgen und einen Überblick über die zu beachtenden Projektschritte und Bereiche geben.
Zielsetzung des Leitfadens ist es, Informationen rund um den gesamten Lebenszyklus eines Großspeichers – von der Projektentwicklung, Planung, Bau, Errichtung und Betrieb bis zum Rückbau – zu vermitteln, um die Durchführung von Großspeicherprojekten zu erleichtern.
Der „Leitfaden Rahmenanforderungen Lithium-Ionen Großspeicher“ konzentriert sich auf die Rahmenbedingungen, die bei Planung, Bau und Betrieb eines Großspeichers relevant sind. Ein Aspekt sind mögliche Risiken und deren Vermeidung. Der Leitfaden soll den aktuellen Stand der Technik abbilden, da Großspeicher-Projekte in ihrer Komplexität nicht komplett durch die Normung erfasst sind.
Bestehende Normungslücken können so auch gegenüber den Normungsgremien adressiert werden.
Der Leitfaden wurde von einer Fachgruppe des BVES erstellt, die sich aus Projektierern, Speicher- sowie Komponenten-Herstellern und Prüfinstituten zusammensetzt.
Der Leitfaden steht für Sie hier zum Download als PDF-Format bereit.
Europaweiter Sicherheitsstandard EN 50604-1:2016 für E-Bikes
Das Europäische Komitee für Elektrotechnische Standardisierung hat den Europäischen Standard EN 50604-1:2016 veröffentlicht.
Er definiert einheitliche, europaweite Sicherheitsstandards für Lithium-Ionen Batterien in E-Bikes und weiteren „Light Electric Vehicles (LEVs)“ wie elektrische Motorroller und Scooter. Der Standard wurde von ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie) und ZIV (Zweirad-Industrie-Verband) in Zusammenarbeit mit der Battery Safety Organization (BATSO) vorgeschlagen.
Weitere Informationen unter www.bike-eu.com
Die Norm ist erhältlich unter www.techstreet.com
Jahresbericht 2016 „Speichermonitoring“
Der Jahresbericht „Speichermonitoring“ steht ab sofort zum Download bereit.
sowie unter diesem Link.
BVES und DIHK geben Faktenpapier Energierspeicher heraus
Der rasche Ausbau erneuerbarer Energien hat das Thema Speicher in der öffentlichen Wahrnehmung befördert. Speicher sind aus dem deutschen Energieversorgungssystem heute schon nicht mehr wegzudenken.
Um häufige Fragen wie:
Welche Speichertechnologien gibt es und sind diese auch für meinen Betrieb geeignet?
Wo können Speicher bei mir sinnvoll eingesetzt werden, und ist dies auch wirtschaftlich möglich?
Gibt es rechtliche Stolperfallen zu beachten?
zu beantworten, haben der BVES und der DIHK gemeinsam ein Faktenpapier Energiespeicher herausgegeben.
Denn BVES und DIHK erwarten: Der Einsatz von Speichern wird für mehr und mehr Unternehmen Standard werden, etwa um Lastspitzen zu glätten oder Eigenerzeugungsquoten zu erhöhen. Das Faktenpapier können Sie hier herunterladen.
Prüfkriterien für Sicherheitsleitfaden Li-Ionen Hausspeicher jetzt verfügbar!
Transparenter Maßstab der Branche für sichere Speicher
Der Sicherheitsleitfaden Li-Ionen Hausspeicher wurde von einem Konsortium aus Verbänden, Herstellern und Instituten erstellt mit dem Ziel, die Sicherheit von Speichersystemen in Wohngebäuden zu verbessern, zu vereinheitlichen und nachvollziehbar zu gestalten. Der Leitfaden bildet den aktuellen Stand der Technik ab und stellt während des noch laufenden Normungsprozesses bei Herstellung und Betrieb von Batteriespeichersystemen auf Lithium-Ionen-Basis eine Empfehlung für die Branche dar.
Hersteller erhalten hiermit ein Werkzeug an die Hand, Ihre Produkte gemäß den Schutzzielen des Sicherheitsleitfadens zu entwickeln und herzustellen und damit einen hohen Standard bezüglich Sicherheit zu gewährleisten. Inzwischen wird der Leitfaden auch international als Referenz herangezogen.
Die Prüfmethoden, die eine vergleichbare und nachvollziehbare Prüfung nach den Schutzzielen des Leitfadens ermöglichen, wurden von den am Leitfaden beteiligten Prüfinstituten CETECOM ICT Services, TÜV Rheinland LGA Products GmbH, VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH mit Begleitung des Karlsruher Institut für Technologie (KIT) erstellt und sind nun auf Anfrage beim BVES verfügbar unter m.heins@bves.de und 030-54610630.
Die Prüfrichtlinien zeigen für Entwickler, Qualitätssicherungsverantwortliche und Laborexperten in kompakter Weise auf, welche Prüfmethoden zur Prüfung der Einhaltung der Schutzziele gemäß des Sicherheitsleitfadens herangezogen werden können. Die Anwendung der Methoden zielen auf mit Lithium-Ionen Technologien vertraute Labore und Hersteller ab. Ist die Prüfung, die durch ein akkreditiertes Prüfinstitut für Li-Ionen Speicher erfolgen sollte, erfolgreich, kann der Hersteller eine Konformitätserklärung und Produktzertifizierung über eine Zertifizierstelle erwirken, mit der er gegenüber Kunden die Sicherheit des Produkts werblich nutzen kann.
Auch das neue PV-Batteriespeicherprogramm der KfW, das am 1. März 2016 startete, enthält in seinen erweiterten Fördervoraussetzungen eine Empfehlung des Sicherheitsleitfadens.
Sicherheitsleitfaden Lithium-Ionen Hausspeicher
Sicherheitsanforderungen für eigensichere Batteriespeichersysteme auf Lithium-Ionen-Basis
Batteriespeicher sind schon heute nicht mehr aus dem Solarstrom –Markt wegzudenken. Sie verbessern den Eigenverbrauch, entlasten das Stromnetz und machen die Betreiber von Solarstromanlagen unabhängiger von steigenden Energiepreisen. Um vor allem die Sicherheit im Betrieb beim Einsatz von Speichersystemen in Wohngebäuden zu verbessern und in Zukunft auf ein einheitliches und nachvollziehbares Niveau zu bringen, hat ein Zusammenschluss von Verbänden heute den „Sicherheitsleitfaden Li-Ionen Hausspeicher“ veröffentlicht. Er stellt keine Norm dar, sondern ergänzt den aktuellen „Stand der Technik“…
Kompendium: Li‐Ionen‐Batterien
im BMWi Förderprogramm IKT für Elektromobilität II: Smart Car – Smart Grid – Smart Traffic, Grundlagen, Bewertungskriterien, Gesetze und Normen
Versand von Lithium-Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte:
Umsetzung der Gefahrgut-Regelungen
Lithium-Ionen-Batterien sind im internationalen Transportrecht als „Gefahrgut“ eingestuft. Damit sind für sie die vielfältigen Vorschriften für Gefahrgut-Beförderung relevant. Die sichere Beförderung gefährlicher Güter liegt im Interesse der verladenden Wirtschaft, der beauftragten Transportunternehmen sowie aller weiteren Beteiligten innerhalb der Transportkette von Lithium-Ionen-Batterien. Die folgenden Hinweise beruhen auf Empfehlungen der EPTA und des ZVEI. Diese sollen eine erste praktische
Orientierung zu den Vorschriften für die Beförderung der Lithium-Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte liefern. Diese Vorgaben müssen vom Versender bei jedem gewerblichen Versand von Lithium-Ionen-Batterien in eigener Verantwortung eingehalten werden…. Quelle: ZVEI
Versand von Lithium-Ionen-Batterien: Neuerungen in der Umsetzung der Gefahrgut-Regelungen im ADR 2017
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut. Das ADR wird alle zwei Jahre an die neuesten technischen und juristischen Erkenntnisse angepasst. Derzeit liegt das ADR 2017 vor, welches ab dem 1.1.2017 gilt. Für Lithium-Ionen Batterien gibt es bspw. in den Sondervorschriften unter Punkt 3.3 Neuerungen bei der Kennzeichnungspflicht (SV 188).
Zusätzlich zum Gefahrzettel 9 wurde für Lithium-Batterien UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481 der neue Gefahrzettel 9A eingeführt. Versandstücke, die nicht in Verbindung mit der Sondervorschrift 188 im Kapitel 3.3 des ADR verpackt und transportiert werden, müssen künftig mit dem neuen Gefahrzettel Nr. 9A anstelle von Nr. 9 gekennzeichnet werden. Der Unterschied zum allgemeinen Gefahrzettel Nr. 9 für verschiedene gefährliche Stoffe ist der zusätzliche Aufdruck des Batteriesymbols. Zu beachten ist allerdings, dass der Gefahrzettel Nr. 9A nicht als Placard, Großzettel verwendet werden darf. Für die Plakatierung von Fahrzeugen, Containern usw. muss weiterhin der Gefahrzettel Nr. 9 verwendet werden.
Werden Lithiumbatterien nach Sondervorschrift 188 versandt, so gelten erleichterte Versandvorschriften.
Weitere Informationen gibt es etwa hier:
UN-Transporttest für Li-Ionen Batterien, Section 38, Rev. 6, 2015
Quelle: United Nations, www.unece.org