8. Juni 2022
Positionspapier “Wärmewende für Versorgungssicherheit in der Industrie”
Die Wende im Wärmesektor spielt eine Schlüsselrolle in der Transformation zur Klimaneutralität ein. BVES Energy Storage Systems Association gemeinsam mit DCSP German Association for Concentrated Solar Power (DCSP) hat konkrete Maßnahmenvorschläge für das Sommerpaket mit Fokus auf die industrielle Wärmewende erarbeitet.
14. April 2022
BVES-Positionspapier zu Pumpspeichertechnologien
Nach fast 100 Jahren Einsatz sind Pumpspeicher (PSW) die einzige Großspeichertechnologie, die Strom mithilfe potenzieller Energie in Wasser einspeichern und bei Bedarf wieder zu erzeugen kann. Durch die Energiewende übernehmen Pumpspeicherkraftwerke die neue Aufgabe, die erneuerbare Erzeugung auszugleichen und damit das Stromsystem zuverlässig und sicher zu halten.
Im Positionspapier zu Pumpspeicher stellt der BVES den aktuellen Stand der Technik dar und beschreibt analysiert die Bedeutung von PSW in dem auf erneuerbaren Energien basierten Energiesystem.
23. März 2022
BVES-Stellungnahme zum EnWG-Referentennentwurf
Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) sieht den vom BMWK vorgelegten Referentenentwurf zum Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) als wichtigen Schritt zum Aufbau des neuen Energiesystems. Angesichts dessen, sieht der BVES kritisch, dass erneut in einem zentralen Gesetzgebungsvorhaben die Erbringung von Flexibilität durch Energiespeicher sowie die zentrale Rolle von Speichern für Versorgungssicherheit und Flexibilität weder Anerkennung noch Unterstützung bekommt.
Hierzu hat der BVES die folgende Stellungnahme veröffentlicht: Das Potential von Speichertechnologien muss klar definiert und durch eine adäquate gesetzliche Grundlage aktiviert werden. Die vollständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen und herunterladen.
22. März 2022
Positionspapier “Schnellladeinfrastruktur mit Energiespeichern”
Ladestationen für schnelles Laden sind essenziell für die erfolgreiche Verkehrswende. Allerdings stellt Schnellladeinfrastruktur in entsprechender Menge eine große Herausforderung an die Versorgung mit der dafür notwendigen Ladeleistung dar.
Pufferspeicher stellen hierfür grundsätzlich eine Lösung dar, und sie erhöhen die Anzahl möglicher Ladepunkte signifikant. Zusätzlich ermöglichen sie die bedarfsgerechte Nutzung lokal erzeugten erneuerbaren Stromes.
17. März 2022
BVES-Stellungnahme zum Entwurf der EEG-Novelle
Der BVES hält es für essenziell, nicht weiterhin nur einseitig auf zusätzliche Erzeugung oder den Netzausbau zu setzen, sondern endlich das gesamte Energiesystem und zusätzliche Flexibilität durch Energiespeicher in den Blick zu nehmen.
15. Dezember 2021
BVES: 10 Thesen zur Wasserstoffwirtschaft
Wasserstoff als Energiespeicher nimmt eine immer wichtigere Rolle im Energiesystem ein. Mit zehn Thesen zur Wasserstoffwirtschaft zeigt der BVES Wege auf, damit die Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität im EU-Binnenmarkt mit dem Langzeitspeicher Wasserstoff gestärkt wird. Entscheidend ist aus Sicht des BVES, dass grüner Wasserstoff die Marktzugänge bekommt, damit er gemeinsam mit anderen Energiespeichertechnologien die Transformation des Energiesystems voranbringt.
11. November 2021
Positionspapier zur Koalitionsverhandlungen: “Energiepolitik – Jetzt richtig und zukunftssicher!”
Die nächste Bundesregierung steht vor der entscheidenden Herausforderung, die Klimaschutzmaßnahmen voranzubringen. Die Gestaltung eines sicheren, kosteneffizienten, auf erneuerbaren Energien basierten Energiesystems ist hierfür die wichtigste Voraussetzung. Das Vorhaben der Koalition, dass für energiepolitische Projekte auch in Deutschland das europäische Energierecht gelten wird, setzt einen richtigen Impuls für den Umbau des Energiesystems in Deutschland und die Zeit, es umzusetzen, ist jetzt!
8. Oktober 2021
BVES-Grundsatzpapier “Energiewende braucht Wärmewende, Wärmewende braucht Energiespeicher”
Eine effiziente und nachhaltige Wärmeerzeugung ist eine zentrale Voraussetzung für das Erreichen der Klimaziele. Da mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs in Deutschland auf die Erzeugung von Wärme entfällt, erfordert die Energiewende ebenso eine Wärmewende wie auch die bereits fortgeschrittene Stromwende. Die erfolgreiche Wärmewende ist nur unter Einbeziehung thermischer Speichertechnologien realisierbar. Sie ermöglichen die zuverlässige Bereitstellung von erneuerbarer Wärme und leisten ihren Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz sowie zur Dekarbonisierung.
21. September 2021
BVES-Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO)
Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. begrüßt alle Bemühungen, welche die Sicherheit von Energiespeicheranlagen gewährleisten. Jedoch erreicht der vorliegende Entwurf dies nur bedingt. Der BVES sieht die in der Synopse aufgeführte pauschale Begründung für die Aufnahme von Energiespeichern in die EltBauVO ausgesprochen kritisch. Die Notwendigkeit für gesonderte Maßnahmen über eine erhöhte Gefahr durch Energiespeicheranlagen zu begründen, würde zukünftig weitere unbegründete bauordnungsrechtliche Einschränkungen für Energiespeicheranlagen mit sich bringen. Dies würde die Möglichkeiten der Nutzung erneuerbarer Energien in Verbindung mit Energiespeichern stark einschränken.
Die ausführliche BVES-Stellungnahme ist über den Link einsehbar:
14. September 2021
BVES-Positionpaper ENTSO-E, LER, 15 Minuten
The Energy Storage System Association (BVES) responds to the proposal of the European Network of Transmission System Operators (ENTSO-E) to have a minimum activation time of 30 minutes instead of 15 minutes for frequency containment reserve (FCR). According to the proposal this should apply to limited energy reservoirs (LER), such as storage, to remain available during the alert state.
The proposal from ENTSO-E is not new. Nevertheless, to extend the minimum activation time to 30 minutes is not feasible and would weaken the position for energy storage in the energy markets:
14. September 2021
BVES-Stellungnahme ENTSO-E, LER, 15 Minuten
Der BVES lehnt den Vorschlag der Einführung einer 30-minütigen Mindestaktivierungszeit für begrenzte Energieressourcen (LER) ab.
Die Diskussion über die Mindestaktivierungszeit wird seit mehreren Jahren geführt. Nach allen darin erzielten Ergebnissen ist eine Mindestaktivierungszeit von 30 Minuten im Hinblick auf die Systemsicherheit nicht erforderlich. Der seitens ENTSO-E in der Kosten-Nutzen-Analyse ermittelte Mehrwert einer Mindestaktivierungszeit von 30 Minuten ist hypothetisch. Die damit verbundenen Kosten würden zu einer unnötigen Verteuerung des Marktes führen und Fehlanreize für zukünftige Investitionen zu setzen, die für die Dekarbonisierung unseres Energiesystems notwendig sind.
04. Mai 2021
BVES-Strategiepapier „Potentiale von Speichern in Gewerbe und Industrie (C&I)“
Das Potenzial von Energiespeichersystemen im Marktsegment „Gewerbe und Industrie“ ist hoch. Auf vielfache Weise heben Speicheranwendungen die Kosten- und Energieeffizienz und ermöglichen die Reduzierung von CO2-Emissionen. Der BVES diskutiert im aktuellen Strategiepapier diese derzeit ungenutzen Potenziale anhand von Beispielen und zeigt Wege auf, wie sie erschlossen und dringend benötigte Flexibilitäten zur Umsetzung der Energiewende dem Energiesystem eröffnet werden können.
02. März 2021
BVES position paper: EU Regulation proposal concerning batteries and waste batteries -COM(2020) 798/3
The EU Batteries Regulation will shape the battery market in the forthcoming decade. The BVES welcomes the approach of the EU Commission to deliver a regulatory framework which supports key objectives of the EU Green Deal boosting the efficient use of resources by moving to a circular economy and increase the competitiveness of the industry in the EU by supporting high-performance and safety of batteries.
The BVES discusses the EU approach in its statement and highlights 4 main target areas:
- Harmonised standards
- Protecting European ́s business confidentiality
- Batteries Regulation, Electrical Safety and the interconnection with other directives/regulations
- Re-purposing and testing procedures
27. Januar 2021
BVES-Stellungnahme zum BMVI-Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge“ (Schnellladegesetz, SchnellLG)
Der BVES bezog Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (kurz: Schnellladegesetz, SchnellLG) des Bundesverkehrsministeriums. Der Bundesverband begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung sich dem relevanten Thema „Ladeinfrastruktur“ widmet. Hinsichtlich der Ausgestaltung der gesetzlichen Neuerungen hat der BVES Änderungsvorschläge zu verschiedenen Punkten angeführt. So hält es der BVES es für entscheidend, dass speicherbasierte Schnelllader und Netzlader gleichwertig im Gesetzestext bzw. in der Begründung berücksichtigt werden. Die Prämisse, dass ein Marktversagen vorliegt, teilt der BVES nicht und spricht sich für transparente Markterkundungsinstrumente aus. Die ausführliche BVES-Stellungnahme ist über den Download-Button einsehbar.
18. Dezember 2020
BVES-Stellungnahme zum Änderungsantrag des „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften“
Der BVES schlägt für die vorliegende Formulierungshilfe folgende Punkte vor:
- Streichung von Art. 118a (1) Satz 4 zum Ausschluss von Multi-Use. In seiner jetzigen Form führt der Ausschluss von Multi-Use zu deutlichen Mehrkosten.
- Keinen Effizienzvergleich zwischen ÜNB und Marktteilnehmern aufgrund von ungleicher Wettbewerbslage. Alternativ klarere Leitlinien zu den Annahmen eines Kostenvergleichs.
- Deutlichere Klarstellung zum Regel-Ausnahme-Verhältnis, wonach der Speicherbesitz von ÜNB die Ausnahme ist.
Diese Punkte sind eine Zusammenfassung der ausführlichen Stellungnahme, die über diesen Link einsehbar ist:
6. Oktober 2020
Stellungnahme des BVES zum Kabinettsbeschluss EEG 2021
Der Kabinettsbeschluss zum EEG 2021 setzt sich zum Ziel, die EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie vom 11. Dezember 2018 (RED II) aus dem sogenannten EU-Winterpakt in deutsches Recht umzusetzen. Keine explizite Erwähnung findet die EU-Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie (BMRL), die nach geltendem EU-Recht bis zum 31. Dezember 2020 auch in Deutschland rechtwirksam werden muss.
Der BVES analysierte den Kabinettsbeschluss zum EEG 2021. Die Ergebnisse zeigen deutlich: Für Energiespeicher und Prosumer wegweisende Vorgaben aus dem EU Clean Energy Package finden im EEG-Entwurf keine Berücksichtigung.
Im BVES-Positionspapier werden konkrete Beispiele erläutert und in zehn Punkten zusammengefasst. Wird an diesen Stellen nicht nachgebessert, kommt es zu Konflikten mit der europäischen Gesetzgebung – spätestens mit dem Ablauf der Umsetzungsfristen der EU-Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie (MDD) am 01.01.2021 und der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) am 01.07.2021.
23. September 2020
BVES-Positionspapier „EEG 2021: Flexibilitätsoptionen heben – Innovationsausschreibungen weiterentwickeln“
Zur Fortführung der sogenannten Innovationsausschreibungen im aktuellen Gesetzentwurf zum EEG 2021 positioniert sich der BVES in seinem Papier „EEG 2021: Flexibilitätsoptionen heben – Innovationsausschreibungen weiterentwickeln“.
Der BVES begrüßt ausdrücklich die Beibehaltung des Instruments der Innovationsausschreibungen im EEG 2021 sowie dessen vorgesehene Stärkung. Diese ist so zu gestalten, dass die Innovationsauktionen nachprüfbar zu einer Vergleichmäßigung der Einspeisung beitragen und so einen echten Mehrwert für Netzengpassgebiete liefern. Gleichzeitig bedarf es mehr Flexibilität bei der Zusammensetzung der Anlagenkombination sowie deren Aktivitäten.
09. Juni 2020
BVES Positionen zur Wasserstoffstrategie der Bundesregierung und der EU
BVES statements on the hydrogen strategy of the German Federal Government and the EU
Der BVES bezieht in dem „BVES-Strategiepapier: Wasserstoff“ Stellung zur nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung. Der BVES begrüßt die Wasserstoffstrategie, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die Kernforderung des BVES: Es braucht eine neue, eine smarte Regulierung für Wasserstoff. Die politische Definition von Energiespeicher und Elektrolyseur als Letztverbraucher bremst die Investitionen aus. In dieser Situation entstehen Mehrfachbelastungen, wenn eine Kilowattstunde Strom in Wasserstoff umgewandelt wird. Das ist ein Anachronismus. Die Förderprogramme müssen zum Ziel haben, den Markthochlauf von Wasserstoff voranzubringen und so marktgängige Geschäftsmodelle zu stärken, anstatt schlechte Regulierung mit Steuergeldern zu subventionieren.
The BVES contributes a position of the German energy storage systems industry to the EU consultation process on the EU hydrogen strategy.
03. Juni 2020
BVES Positionspapier „Netzoptimierung mit Energiespeichern vor Netzausbau – Für ein effizientes und versorgungssicheres Energiesystem“
Die Stabilität des Energieversorgungssystems kann durch aktive Einbeziehung von Speichersystemen erhalten und erheblich gesteigert werden. Der Bedarf an Dezentralisierungs- und Flexibilitätslösungen wie der Energiespeicherung steigt im Zuge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie der zunehmenden Dezentralisierung rasant an. Der Netzausbau allein kann diese Aufgaben nicht kosteneffizient lösen und sollte mit der Integration von Speichersystemen kombiniert werden. Insbesondere, da mit der Umstellung auf Erneuerbare Energien die zeitliche Verschiebbarkeit von Strom und Leistung deutlich an Bedeutung gegenüber der örtlichen Verschiebbarkeit von Strom und Leistung gewinnt. Im Energienetz gibt es breit ungenutztes Potenzial, welches mit der Hilfe von integrierten Speichersystemen besser ausgeschöpft werden kann. Diese Flexibilitätsmärkte müssen jedoch auch zugelassen und regulatorisch diskriminierungsfrei eingeordnet werden. Die Netzoptimierung mit Energiespeichern schont Ressourcen, erhöht Transparenz sowie Intelligenz im Netz und vermeidet Konfliktpotenzial im Zuge der Netzmodernisierung.
Der BVES positioniert sich für die technologieoffene, diskriminierungsfreie Netzintegration von Energiespeichersystemen.
19. November 2019
BVES Positionspapier zur Umsetzung der Erneuerbaren-Energien- und Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie in deutsches Recht
Mit dem Winterpaket hat die EU die Grundlage für eine neue europaweite Energiepolitik gelegt. Energiespeicher spielen darin eine zentrale Rolle. Nach dem neuen europarechtlichen Leitbild stellt das Speichern von Energie eine eigenständige Säule des Energiesystems dar; neben der Erzeugung, dem Transport und dem Verbrauch von Energie. Damit wird die Systemintegration der erneuerbaren Energien und – als Folge der neuen Marktregulierung – die Dezentralisierung des Energiesystems gestärkt.
Die Vorgaben der EU-Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II (EE-Richtlinie II) decken sich mit zentralen Positionen des BVES.
20. Mai 2019
Stellungnahme zur CEER-Konsultation
Der Rat der europäischen Regulierer CEER hat im Nachgang zur “FROG-Studie” (https://www.ceer.eu/1520) vom März 2018 eine Konsultation unter dem Titel “Regulatory Challenges for a Sustainable Gas Sector“ gestartet, zu der sich der BVES positioniert hat.
Mit Blick auf die Perspektive der Stakeholder zur Rolle der Regulierung bei der Transformation des Gassektors umfasste die Konsultation insbesondere folgende Themenfelder:
- Regulatorische Herausforderungen für erneuerbare Gase, u.a. Ausmaß der Aktivitäten von Netzbetreibern, Regulierung von Wasserstoffnetzen, die Rolle von und Entgelte bei Power-to-Gas-Anlagen sowie ein EU-System für den Handel von Herkunftsnachweisen für erneuerbare Gase;
- Infrastrukturinvestitionen und -regulierung, u.a. Ansatz zur Bewertung von Investitionen in neue Gasinfrastrukturen;
- Anpassung des Gasmarktdesigns, u.a. mit Blick auf Abnahme von langfristigen Kapazitätsverträgen sowie einen möglichen Rückgang der Gasnachfrage.
“Tear Down This Wall” …Sektorengrenzen jetzt öffnen!
25. September 2018
Power-to-X-Technologien (PtX) überwinden Sektorengrenzen, übertragen flexibel Energie und tragen so nachhaltig zur Reduktion von CO2-Emissionen und zur Effizienz bei. Daneben gleichen integrierte Energiespeicher in system-, netz- und marktdienlicher Betriebsweise die Volatilität erneuerbarer Energie aus und geben damit einen entscheidenden kostensenkenden Effekt in das Gesamtsystem.
Stellungnahme zur EU-Electricity Market Design Directive
10. September 2018
In den aktuellen EU-Trilogverhandlungen zur Elektrizitäts-Binnenmarkt-Richtlinie (MDD) steht auch die Systemintegration der Schlüsseltechnologie Energiespeicher thematisch im Zentrum. Der BVES hat sich in die laufenden Trilog-Verhandlungen zur MDD konstruktiv eingebracht:
Energiespeicher im Koalitionsvertrag – BVES-Analyse zum aktuellen Handlungsbedarf
05. September 2018
Der BVES dokumentiert in seiner Analyse des Regierungskoalitionsvertrages die zentralen Aufgabenfelder für Energiespeicher und leitet konsequent die politischen Handlungsaufträge ab.
Stellungnahme an die Clearingstelle EEG/KWKG zur eichrechtskonformen Verrechnung mehrerer Messwerte gemäß § 25 Nr. 7 MessEV
27. August 2018
Der BVES positioniert sich im Rahmen der aktuellen Anpassung der Mess- und Eichrechtverordnung für die eichrechtliche Anerkennung der in der Praxis verbreiteten Verrechnung von zwei oder mehreren mit geeichten Zählern gemessenen Messwerten. Zur aktuellen Konsultation der EEG/KWKG-Clearingstelle, welche die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) in der Ausgestaltung einer Regel nach § 46 des Mess- und Eichgesetzes unterstützt, veröffentlicht der BVES folgende Stellungnahme:
Konsultation der deutschen Übertragungsnetzbetreiber zu Präqualifikationsverfahren für Reserveanbieter in Deutschland
28. Februar 2018
Der BVES begrüßt die Initiative der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), die Präqualifikationsbedingungen gemäß der aktuellen Ergebnisse der System Operation Guideline…und der „Modalitäten für Regelreserveanbieter” gemäß Artikel 18 Absatz 5 der Balancing Guideline…gemeinsam zu überarbeiten und nimmt zu den einzelnen Arbeitspunkten wie folgt Stellung:
ENTSO-E Public Consultation on “All Continental European and Nordic TSOs’ proposal for a Cost Benefit Analysis methodology”
February 18th, 2018
BVES appreciates the endeavour to constitute a transparent, and balanced approach that will allow TSOs to minimise FCR costs while safeguarding operational security. For BVES market transparency and uniform prequalification requirements for all market participants are of first priority. Batteries can provide their highest accuracy within milliseconds and are able to deliver FCR better than any other technology. The fact, that batteries are classified as “technical units with a limited energy reservoir” (LER) and have to fulfil higher technical requirements to be able to enter the market, clearly contradicts the technologically open approach according to the European law. Thus, BVES underlines, that it is indispensable to have a market design which is open to all technologies.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen und downloaden.
ENTSO-E Public Consultation on “Common and harmonised rules and processes for the exchange and procurement of Frequency Containment Reserve (FCR)”
February 13th, 2018
It is indispensable for BVES to have uniform prequalification requirements for all BSP in a common market. Batteries are classified as “technical units with a limited energy reservoir” (LER) and have to fulfil higher technical requirements to be able to enter the market. This clearly contradicts the technologically open approach according to the European law. Thus, it is indispensable to have a market design which is open to all technologies.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen und downloaden.
Stellungnahme zu dem Antrag der deutschen Übertragungsnetzbetreiber mit Bezug auf die EU-Guideline for System Operation
Der BVES nimmt bei der Bundesnetzagentur Stellung zu dem Antrag der deutschen Übertragungsnetzbetreiber, die sicherzustellende Mindestaktivierungszeit zur Präqualifikation von Energiespeichern für die Teilnahme am Primärregelleistungsmarkt zu verlängern.
Der europäische Energiesystembetrieb soll mit der EU-Guideline for System Operation (nachfolgend GL SO) harmonisiert werden und die Liberalisierung der europäischen Strom- und Gasmärkte vorangetrieben werden. Artikel 156 (9) des GL SO soll regeln, wie technische Einheiten mit einem begrenzten Energiereservoir – und damit auch Energiespeicher – am Regelenergiemarkt teilnehmen können und welche technischen Anforderungen dazu zu erfüllen sind. Allerdings besteht Klärungsbedarf hinsichtlich einer Ausnahmeregelung. Im Folgesatz des Artikels 156 der GL SO wird ermöglicht, dass ein Übertragungsnetzbetreiber von den 15 Minuten-Leistungserbringung abweichen und bis zu 30 Minuten für seine Regelzone festlegen kann, wenn er die Notwendigkeit hierzu belegt und dies durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wird. Mit Bezug auf die Ausnahmeregelung, haben die deutschen Übertragungsnetzbetreiber einen Antrag bei der Bundesnetzagentur eingereicht, um die sicherzustellende Mindestaktivierungszeit zur Präqualifikation von Energiespeichern für die Teilnahme am Primärregelleistungsmarkt zu verlängern. Im anschließenden Konsultationsverfahren hat der BVES gegen diesen Antrag Stellung genommen Der BVES setzt sich im GL SO-Prozess für einen stabilen, rechtssicheren und vor allem diskriminierungsfreien Zugang zum Regelenergiemarkt für die Energiespeicherbranche ein.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen und downloaden.
Stellungnahme zum Empfehlungsverfahren 2017/29 der Clearingstelle EEG: „Anwendungsfragen des § 61k EEG 2017 für EEG-Anlagen – Teil 1″
Der BVES, DIHK und ZVEI begrüßen die Initiative der EEG-Clearingstelle, vorherrschende Unklarheiten des multivalenten Speicherbetriebs zu beseitigen. Die dem § 61k EEG 2017 zugrundeliegende politische Motivation sollte aber nicht aus den Augen verloren werden.
Aus dem gemischtem Speicherbetrieb resultierende Vorteile sollten beim Kunden verbleiben und dürfen nicht durch überproportionierte Anforderungen an die Messtechnik aufgezehrt werden. Der Gesetzgeber spricht in der Begründung zu § 61k EEG von zwei Zweirichtungszählern. Diese Anforderung wurde aufgenommen und darüber ein Messkonzept entwickelt, das alles misst, was physikalisch möglich und notwendig ist, um die in und aus dem Speicher fließenden Ströme trennscharf zuordnen zu können. Weiterhin von grundlegender Bedeutung für eine netz- und systemdienliche Betriebsweise ist die messtechnische Separierung von Grün- und Graustrom, ohne die moderne Speichersysteme – wie vom Gesetzgeber gewünscht – nicht umgesetzt werden können. Auch muss die DC-Technologie in den Modellen entsprechend berücksichtigt werden und erfordert eine geeignete Herangehensweise. Sofern es sich bei dem vorliegenden Empfehlungsverfahren um Anwendungsfragen ausschließlich um AC-Anwendungen handelt, sollte dies bereits einleitend deutlich herausgestellt werden.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen und downloaden.
Verbändeallianz zu innovativen Messkonzepten
Forderung einer bundesweiten Zulassung solcher Mess-Systeme
Der BVES hat sich gemeinsam mit weiteren Energieverbänden zur Realisation innovativer Messkonzepte in Gebäuden positioniert. Das Zusammenwachsen der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr ist ein zentraler Aspekt der Energiewende. Voraussetzung für die Realisierung solch innovativer Konzepte ist das Vorhandensein der notwendigen technischen Infrastruktur im Gebäude, insbesondere adäquater Messeinrichtungen. Dies gilt vor allem dann, wenn für verschiedene Dienstleistungen unterschiedliche Tarife in Anspruch genommen werden. Die Nutzung des im Gebäude erzeugten Stroms für alle denkbaren Anwendungsfälle und die Inanspruchnahme unterschiedlicher Versorgungstarife für die jeweiligen Verbraucher, kann durch die richtigen Messkonzepte unkompliziert ermöglicht werden.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen und downloaden.
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Förderung von Mieterstrom
BVES begrüßt die Förderung klimafreundlicher dezentraler Energiekonzepte und fordert Klarstellung für multivalenten Speicherbetrieb sowie Ausweitung auf Quartierlösungen.
Die (solare) Mieterstromversorgung birgt ein wichtiges Potential, das für die Umsetzung der Klimaschutzziele mobilisiert werden sollte.
Der BVES begrüßt daher den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Förderung von Mieterstrom, der die Energiewende in die Städte bringt und ihre Akzeptanz bei Mieterinnen und Mietern stärken soll. Insbesondere im Kontext der Anbindung von erneuerbarer Stromerzeugung und Speicherung schaffen die Regelungen das Umfeld für nachhaltig neue klimafreundliche dezentrale Energiekonzepte.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen und downloaden.
Hier finden Sie außerdem eine Verbändeposition, die der BVES mit anderen Energieveränden verfasst hat:
Stellungnahme zum Festlegungsverfahren zur Anpassung der Standardverträge Messwesen und Netznutzungs-/ Lieferantenrahmenvertrag
Um den Anforderungen einer zusehend digitalisierten Energiewende gerecht zu werden, müssen Anpassungen in zahlreichen Rahmenverträgen vorgenommen werden. Der BVES begrüßt das in diesem Rahmen seitens der BNetzA angestellte Festlegungsverfahren und bezieht sich im Rahmen seiner Stellungnahme insbesondere auf §9 (2) 1 des Entwurfes des „Messstellenrahmenvertrag Strom“.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen und downloaden.
Stellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Sammlung von Erfahrungen im Förderprogramm „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG)
Der BVES begrüßt, dass der Einsatz von Energiespeichern im Rahmen des Förderprogramms begünstigt und wirtschaftliche Nachteile ausgeglichen werden. Verzerrungen des Marktes blieben bei der momentanen Ausgestaltung jedoch bestehen.
Berlin, im Februar 2017 – Der BVES unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, die Stromerzeugung langfristig auf erneuerbare Quellen umzustellen uneingeschränkt und bewertet die Evaluierung der Anforderungen an dieses Energiesystem, in dem die Stromnachfrage zeitweilig bis zu 100% aus erneuerbaren Quellen gedeckt sein wird, als wichtig und grundlegend positiv.
Die Bereitstellung intelligenter Lösungsansätze ist maßgeblich für das Gelingen der Energiewende und zählt zu den zentralen Projekten der nächsten Legislaturperiode. Energiespeicher spielen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen eine zentrale Rolle. Sie sind das “Schweizer Taschenmesser”, das ideale Multifunktionswerkzeug, um lokal und regional, vielfältig und systemdienlich die notwendige Flexibilität und Netzstabilität zu erbringen.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen und downloaden.
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG)
BVES begrüßt Hebung von Effizienzpotentialen durch Energiespeicher und fordert technologieneutrale Betrachtung aller Ansätze.
Die Beschränkung auf Wärme bei den Quartierlösungen (§ 107) lässt große Effizienzsteigerungspotentiale ungenutzt.
Berlin, im Januar 2017 – Der BVES unterstützt die Effizienzziele der Bundesregierung und befürwortet die Zusammenführung und Harmonisierung der drei bestehenden Regelwerke (Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV), Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), um damit das Energieeinspar- und Energieeffizienzrecht zu vereinheitlichen.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen und downloaden.
Stellungnahme zum Impulspapier 2030;
Langfristige Trends – Aufgaben für die kommenden Jahre
BVES fordert stärkeren Fokus auf Flexibilität durch Energiespeicher – Sektorkopplung als unverzichtbarer Schlüssel für eine erfolgreiche Energiewende
Berlin, im Oktober 2016 – Der BVES unterstützt die Klimaschutzziele der Bundesregierung uneingeschränkt und befürwortet den sektorenübergreifenden Ansatz als entscheidenden Baustein für eine erfolgreiche Energiewende. Im Sinne einer erfolgreichen und in den Kosten akzeptablen Energiewende sollte aus den bestehenden Flexibilisierungsoptionen immer die kosteneffizienteste gewählt werden. Oftmals können dies Speicher sein. Um den zunehmenden Anteil der Erneuerbaren Energien effizient und kostengünstig zu integrieren und damit ein sicheres und nachhaltiges Energiesystem zu schaffen, bilden sie in allen Größen und mit den verschiedensten Technologien ein unverzichtbares Werkzeug. Gleichzeitig erhöhen Energiespeicher die Akzeptanz der Energiewende, da sie die lokale und regionale Nutzung erneuerbarer Energien kosteneffizient stärken und die notwendige Sektorkopplung unterstützen.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen und downloaden.
Gemeinsame Stellungnahme zum Beschlussentwurf der BNetzA zur Anpassung der Erheblichkeitsschwellen im Rahmen der atypischen Netznutzung
Berlin, 14. November 2016 – Die Beschlusskammer hatte den o.g. Beschlussentwurf zur atypischen Netznutzung mit einer relativen Lastverlagerung von mindestens 50% sowie einer absoluten Lastverlagerung von mindestens 1.000 kW zur Konsultation gestellt.
Hierzu hat der BVES gemeinsam mit einem Verbände-Konsortium fristgerecht zum 9. November Stellung genommen.
In der Stellungnahme wurde vor allem auf die unzureichende Datengrundlage sowie die zu erwartenden negativen Auswirkungen auf ein netzdienliches Verhalten der Industrie verwiesen. Dies würde der von der Bundesregierung geforderten Flexibilität im Energiesystem, die Verbrauch und Erzeugung aufeinander abstimmt und damit eine effiziente Integration der steigenden Menge an erneuerbaren Energien ermöglicht, entgegenlaufen.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen und downloaden.
Stellungnahme des BVES e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des KWKG und des EEG 2017
Berlin, 06. Oktober 2016 – Am 5. Oktober 2016 fand die Anhörung der Länder und Verbände zum Entwurf eines KWKG- und EEG-Änderungsgesetzes statt, an der auch der BVES teilgenommen hat. Insbesondere positionierte sich der BVES zu den beiden Punkten
§ 61j EEG-E (ehemals § 61a), gemischte Betriebsmodelle von Speichern
und zu
§ 26 Abs. 2 KWKG-E, Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, durch das nach aktuellem Stand die KWK-Umlage für Speicher drastisch erhöht werden soll.
Hier können Sie unsere Stellungnahme nachlesen und downloaden.
Stellungnahme zur Schaffung von Anreizen zugunsten der Markteinführung von besser umweltverträglichen Batterien und Akkumulatoren im Sinne von Artikel 5 der Batterierichtlinie
Berlin, 20. August 2016 – Die 86. Umweltministerkonferenz (UMK) erklärte, dass sie es im Sinne der Produktverantwortung für zweckmäßig hält, „wenn auf EU-Ebene Anreize zugunsten der Markteinführung von besser umweltverträglichen Batterien und Akkumulatoren im Sinne von Artikel 5 der Batterierichtlinie geschaffen werden“. Sie hat einer Arbeitsgruppe unter Obmannschaft Thüringens den Auftrag erteilt, „zeitnah die Notwendigkeit und die Möglichkeiten einer Anpassung der Batterierichtlinie an den technischen Fortschritt zu prüfen und auf der nächsten UMK (Anmerkung: 02.12.2016) darüber zu berichten.“ Gleichzeitig wird die Bundesregierung gebeten, „das Ergebnis dieser Prüfung im Rahmen der Fortentwicklung der Batterierichtlinie zu berücksichtigen.“
Der BVES bedankt sich für die Gelegenheit, Stellung nehmen zu können zur Schaffung von Anreizen zugunsten der Markteinführung von besser umweltverträglichen Batterien und Akkumulatoren im Sinne von Artikel 5 der Batterierichtlinie.
BVES-Stellungnahme zum Beschlussverfahren der Clearingstelle EEG
Durch den Einsatz von Speichern können sich gemischte Geschäftsmodelle etablieren
Berlin, 23. Juni 2016 – Im Zuge der aktuellen EEG-Novellierung erkennt auch die EEG-Clearingstelle die besondere Rolle von Speichern an und hat zur Klarstellung bestehender Rechtsunsicherheiten ein Empfehlungsverfahrens 2016/12 zu Anwendungsfragen zu Speichern im EEG 2014 eingeleitet. Das Verfahren fußt auf dem EEG 2014, die Ergebnisse werden aber erhebliche Auswirkungen auf die Auslegung und Anwendung des EEG 2016 entfalten.
Der Bundesverband Energiespeicher und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßen das Empfehlungsverfahren und haben zu den aufgeworfenen Fragen eine gemeinsame Stellungnahme verfasst.
Eine zentrale Fragestellung ist die, ob ein Speicher als eigenständige „Anlage“ definiert wird und ob die bestehenden Regelungen zur Anlagenzusammenfassung im EEG 2014 auf Speicher und EEG-Erzeugungsanlagen anzuwenden sind.
Grundsätzlich ist aus Sicht von BVES und DIHK eine Definition für Speicher als „Anlage“ der Definition als „Letztverbraucher“ vorzuziehen, da damit die Letztverbraucherabgaben nicht anfallen – rechtlich und sachlich korrekt wäre jedoch nur eine eigenständige Speicherdefinition, die Speicher sowohl von der Verbraucher- als auch der Erzeugerseite lossagt.
Generell ist festzuhalten, dass Speicher in aller Regel eingesetzt werden sollten, um damit verschiedene Geschäftsmodelle gleichzeitig zu verfolgen. Dies ist auch volkswirtschaftlich sinnvoll, da Speicher sonst in vielen Viertelstunden eines Jahres ungenutzt wären. Auch von rechtlicher Seite spricht nichts dagegen, dass ein Speicher neben der Zwischenspeicherung aus einer EEG-Anlage auch zu anderen Zwecken eingesetzt wird. Durch geeichte Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) kann die Herkunft des Stroms eindeutig messtechnisch erfasst werden, so dass auch eine entsprechende Vergütung sich technisch unproblematisch umsetzen lässt.
Bundesrat: Die Energiewende braucht Speicher jetzt!
Bundesratsbeschluss zur EEG-Novelle plädiert für eigene Speicherdefinition und Aufhebung der Letztverbraucherabgaben – BVES: Bundespolitik muss nun handeln.
Berlin, 21. Juni 2016 – In einem Beschluss vom 17.06. zur EEG Novelle 2016 spricht sich der Bundesrat für eine eigene Speicherdefinition und damit den Wegfall von Letztverbraucherabgaben für Speicher aus. Damit bestätigt der Bundesrat seinen Beschluss vom 18.12.2015, damals zum Strommarktgesetz. Die Bundesländer heben einhellig die wichtige Bedeutung von Energiespeichern als Flexibilitätsoption für die Energiewende hervor und fordern die Bundesregierung zum Handeln auf.
Zudem soll künftig nicht mehr nur für Stromspeicher, die Strom ausschließlich aus dem Netz beziehen und vollständig ins Netz zurückspeisen, die EEG-Umlage entfallen. Auch Speicher, die bspw. zur Eigenversorgung oder in gemischten Geschäftsmodellen zum Einsatz kommen, müssen diese Umlage dann richtigerweise nicht mehr zahlen – sind doch Speicher eben gerade keine Letztverbraucher, sondern bewahren den Strom lediglich für eine gewisse Zeit lang auf und geben ihn dann wieder ab.
BVES-Positionierung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes des BMWi – Mai 2016
Der BVES begrüßt, dass der Gesetzesentwurf die besondere Rolle von Stromspeichern als wichtige Flexibilitätsoption erkennt. Allerdings trägt die Beschränkung auf ausschließlich netzgekoppelte Speicher der Gesamtbedeutung von Energiespeichern nicht ausreichend Rechnung. Speicher sind für eine langfristige und effiziente Flexibilisierung des Strommarktes von herausragender Bedeutung. Sie können die volatilen erneuerbaren Energiemengen effizient und sicher in das Energiesystem integrieren. Durch Energiespeicher kann auch die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende gesteigert werden, da Fehlentwicklungen am Markt, wie negative Strompreise, starke Abregelung („Spitzenkappung“) von Erneuerbaren-Anlagen und subventionierte Stromexporte ins Ausland durch den Einsatz von Energiespeichern besser ausgeglichen werden. Eine echte und erfolgreiche sowie gesellschaftlich getragene Energiewende ist ohne die Nutzung von Speichern nicht möglich.
Stellungnahme zum Referentenentwurf EEG 2016 – Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien – April 2016
Kostengünstige, effiziente und nachhaltige Flexibilität durch Energiespeicher
Die Energiewende muss derzeit auf den notwendigen Ausbau der Netze warten – und ein Ende des Staus beim Ausbau der Netze ist nicht ersichtlich. Eine ständige Abregelung von EE-Anlagen sowie rasant steigende Redispatch-Kosten sind die Folge – und ein aktives Entgegenwirken zu dieser Entwicklung ist nicht zu erkennen. Die Flexibilisierungsoption Energiespeicher könnte kurzfristig und kostengünstig Aufgaben übernehmen und den Effizienzgrad der Energiewende entschieden erhöhen. Speicher werden bereits heute schon viel stärker gebraucht. Jede Speichertechnologie ist multifunktional und flexibel einsetzbar und leistet damit einen bedeutenden Beitrag zum Gesamtprojekt Energiewende. Der Zubau von Energiespeichern ist überdies nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden, sondern hebt ganz im Gegenteil ein enormes Potential für Kosteneinsparungen (z.B. bei Redispatch).
Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur zur Weiterentwicklung der Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für Sekundärregelung und Minutenreserve – Februar 2016
BVES begrüßt die BNetzA-Eckpunkte als richtigen Schritt in ein kosteneffizientes und sicheres Energiesystem der Zukunft
Der BVES begrüßt das Vorhaben der Bundesnetzagentur (BNetzA), mit dem Ziel der Kostensenkung die Flexibilisierung des Strommarktes voranzubringen und unterstützt die BNetzA, in diesem Zuge die Märkte für Sekundärregelung und Minutenreserve weiterzuentwickeln. Durch eine Verkürzung der Ausschreibezeiten und Verringerung der ausgeschriebenen Kapazitäten wird neuen Akteuren wie kleineren Erzeugern und Anbietern von Flexibilität wie bspw. Energiespeichern der Zugang zu den Regelenergiemärkten erleichtert. Die geforderten Leistungen werden auf mehr Schultern verteilt, ohne dabei die Funktionsfähigkeit der Regelleistungsmärkte und die Systemstabilität zu gefährden. Die zusätzlichen Ertragsoptionen können den Preis für die erzeugte Kilowattstunde reduzieren und damit zu einer Reduzierung der Strompreise beitragen.
Präqualifikation zur Teilnahme am Regelenergiemarkt – BMWi-Konsultation zu “Guideline on Electricity Transmission System Operation” – Januar 2016
Einheitliche Zugangsbedingungen für einen einheitlichen Markt
Energiespeicher leisten einen wichtigen Beitrag für einen heute und zukünftig stabilen, zuverlässigen sowie kostengünstigen Regelenergiemarkt und bringen gleichzeitig die gewünschte und erforderliche Dekarbonisierung des Energiesystems entscheidend voran.Energiespeicher als eine tragende Säule für eine kosteneffiziente, klimafreundliche und flexible Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien müssen einen diskriminierungsfreien Zugang zu allen Marktsegmenten bekommen. Deshalb ist eine Klärung der Anforderungen an den Regelenergiemarkt dringend erforderlich.
Das wichtige Regelenergiesystem benötigt objektiv einheitliche und gleiche Zugangsstandards für alle bestehenden und auch zukünftigen Technologien. Eine einseitige Abschottung des Marktes ist zu verhindern. Diesem Grundsatz ist die EU-Kommission mit der einheitlichen 15 Minuten-Regelung zu Recht gefolgt. Diesen notwendig einheitlichen Grundsatz beizubehalten, mahnen wir bei der Bundesregierung mit Nachdruck an.
Leitfaden zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur – November 2015
Energiespeicher brauchen eine einheitliche gesetzliche Definition
Der BVES begrüßt, dass die Bundesnetzagentur sich in ihrem Leitfaden des Themas Eigenversorgung angenommen hat und in dem ausführlichen Leitfaden zu §61 EEG 2014 auch die Rolle von Speichern in der Systematik des Ausgleichsmechanismus und bei der Eigenversorgung adressiert. Dies unterstreicht die Bedeutung, die die Speichertechnologie bereits hat und die ihr für das Gelingen der Energiewende zukommen wird. Allerdings sieht der BVES bei einigen Punkten des Leitfadens Nachbesserungsbedarf.
Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) des BMWi – September 2015
BVES fordert stärkeren Fokus auf Energiespeicher
Der Gesetzesentwurf enthält einige Vorschläge, die aus Sicht des BVES in die richtige Richtung gehen. Positiv ist zu bewerten, dass die Flexibilisierungsoptionen, insbesondere Netzausbau, Lastmanagement und Speicher, gleichwertig und unabhängig nebeneinander im Markt agieren sollen. Damit ein fairer Wettbewerb der Flexibilisierungsoptionen ermöglicht wird, müssen Speicher einen diskriminierungsfreien Marktzugang erhalten. Ziel muss es sein, Anreize für eine stärkere Flexibilisierung der Stromerzeugung und des Verbrauchs zu setzen.
Strommarktdesign – Ergebnispapier des BMWi (Weißbuch) – August 2015
BVES begrüßt Maßnahmen des Weißbuchs und fordert stärkeren Fokus auf Energiespeicher
Der BVES begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Flexibilisierung des Strommarktes voranzubringen. Das Weißbuch enthält erste Vorschläge, die aus Sicht des BVES in die richtige Richtung gehen. Positiv ist zu bewerten, dass die Flexibilisierungsoptionen, insbesondere Netzausbau, Lastmanagement und Speicher, gleichwertig und unabhängig nebeneinander im Markt agieren sollen. Wie im Grünbuch und im Weißbuch dargelegt, werden im zukünftigen Strommarktdesign Anreize für Flexibilitätselemente benötigt. Neben flexibler Erzeugung, Nachfrage-Regulierung – Demand Side Management (DSM) – und leistungsfähigen Netzen sind Energiespeicher als wesentliche Flexibilitätsoption gleichrangig zu betrachten. Speicher müssen daher einen diskriminierungsfreien Zugang zu allen Marktsegmenten erhalten…
Präqualifikation von Batteriespeicherprojekten zur Teilnahme am Regelenergiemarkt – Mai 2015
Flexibilisierungsbremse Präqualifikation
Der BVES begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Flexibilisierung des Strommarktes voranzubringen. Positiv ist dabei zu bewerten, dass die Flexibilisierungsoptionen, insbesondere Netzausbau, Lastmanagement und Speicher, gleichwertig und unabhängig nebeneinander im Markt agieren sollen. Damit ein faires Nebeneinander der Flexibilisierungsoptionen gegeben ist, müssen jedoch noch gewisse Markteintrittsbedingungen für Energiespeicher geändert werden.
Zudem ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Präqualifikation zum Regelenergiemarkt erkannt hat und hier Anpassungen anstrebt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zu betonen, dass neben der Anpassung von Präqualifikationsbedingungen insbesondere das Präqualifikationsverfahren geklärt werden muss…
Strommarktdesign – Diskussionspapier des BMWi (Grünbuch) – Februar 2015
Flexibel, systemdienlich, kosteneffizient – Energiespeicher als Schlüsseltechnologie für das Energiesystem der Zukunft
Der BVES, Bundesverband Energiespeicher e.V. begrüßt grundsätzlich die im Grünbuch zum Strommarkt für die Energiewende dargelegten Schritte zur Entwicklung des Strommarkdesigns in Deutschland. Positiv zu bewerten ist insbesondere das Vorhaben, den Strommarkt zu flexibilisieren, denn den Herausforderungen der Energiewende kann nur mit einem flexiblen Strommarkt Rechnung getragen werden. Der BVES begrüßt hier ausdrücklich, dass Energiespeicher als eigenständige Flexibilisierungsoption aufgenommen sind…
Speicherstudie der Agora-Energiewende – Juli 2014
Marktoptionen fördern, lokale Wertschöpfung stärken, Abhängigkeiten reduzieren
Energiespeicher leisten schon heute mit verschiedenen zentralen und dezentralen Anwendungen einen wichtigen Beitrag zu einer stabilen Stromversorgung. Klassisches Beispiel sind Pumpspeicherkraftwerke, die jede Art von Systemdienstleistung anbieten und zur energiewirtschaftlichen Bilanzierung eingesetzt werden. Aber auch Demonstrationsprojekte und erste kommerzielle Anlagen in den Bereichen Batteriespeicher, stromgeführte Kraftwärmekopplung und Langzeitspeicherung mit „Power-to-Gas“ beweisen den Erfolg von Speichertechnologien. Nur wenn jetzt gute Rahmenbedingungen für Speicher geschaffen werden, können wir langfristig unsere Technologieführerschaft sichern und so die Wertschöpfung im eigenen Land halten…
Kernbotschaften des BVES – Juni 2014
Energiespeicher sind bereits heute eine elementare Säule der Versorgungssicherheit für Strom und Wärme. Mit der zunehmenden fluktuierenden Erzeugung durch erneuerbare Energien wird die Sicherstellung einer zuverlässigen Stromversorgung für den Wirtschaftsstandort Deutschland noch wesentlich bedeutsamer. Stromspeicher (Power-to-Power) garantieren bereits heute eine stabile Netzfrequenz und sind der wirtschaftlichste Hebel zur Flexibilisierung der Erzeugung. Sie machen Erneuerbare Energien grundlastfähig, Grundlastkraftwerke überflüssig und schaffen den notwendigen Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch.
Verbandsthesen – September 2013
Energiespeicher sind für den politisch gewollten sowie energie- und volkswirtschaftlich sinnvollen Ausbau der erneuerbaren Energien unverzichtbar. Sie sorgen für Netzstabilität und Versorgungssicherheit und sind neben dem weiteren intelligenten Ausbau der Netze unbedingt erforderlich für das kosteneffiziente Gelingen der Energiewende. Der BVES stützt seine Arbeit auf die folgenden vier Thesen.
THESE 1: Die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ist nur mit Speichertechnologien möglich
THESE 2: Energiespeicher haben einen großen volkswirtschaftlichen Nutzen
THESE 3: Die Schaffung passender Marktbedingungen für Speicher ist dringend geboten
THESE 4: Eine Verzögerung politischer Entscheidungen gefährdet den Erfolg der Energiewende
Stellungnahme zum Referentenentwurf EEG 2016 – Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien – April 2016
Kostengünstige, effiziente und nachhaltige Flexibilität durch Energiespeicher
Die Energiewende muss derzeit auf den notwendigen Ausbau der Netze warten – und ein Ende des Staus beim Ausbau der Netze ist nicht ersichtlich. Eine ständige Abregelung von EE-Anlagen sowie rasant steigende Redispatch-Kosten sind die Folge – und ein aktives Entgegenwirken zu dieser Entwicklung ist nicht zu erkennen. Die Flexibilisierungsoption Energiespeicher könnte kurzfristig und kostengünstig Aufgaben übernehmen und den Effizienzgrad der Energiewende entschieden erhöhen. Speicher werden bereits heute schon viel stärker gebraucht. Jede Speichertechnologie ist multifunktional und flexibel einsetzbar und leistet damit einen bedeutenden Beitrag zum Gesamtprojekt Energiewende. Der Zubau von Energiespeichern ist überdies nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden, sondern hebt ganz im Gegenteil ein enormes Potential für Kosteneinsparungen (z.B. bei Redispatch).
Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur zur Weiterentwicklung der Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für Sekundärregelung und Minutenreserve – Februar 2016
BVES begrüßt die BNetzA-Eckpunkte als richtigen Schritt in ein kosteneffizientes und sicheres Energiesystem der Zukunft
Der BVES begrüßt das Vorhaben der Bundesnetzagentur (BNetzA), mit dem Ziel der Kostensenkung die Flexibilisierung des Strommarktes voranzubringen und unterstützt die BNetzA, in diesem Zuge die Märkte für Sekundärregelung und Minutenreserve weiterzuentwickeln. Durch eine Verkürzung der Ausschreibezeiten und Verringerung der ausgeschriebenen Kapazitäten wird neuen Akteuren wie kleineren Erzeugern und Anbietern von Flexibilität wie bspw. Energiespeichern der Zugang zu den Regelenergiemärkten erleichtert. Die geforderten Leistungen werden auf mehr Schultern verteilt, ohne dabei die Funktionsfähigkeit der Regelleistungsmärkte und die Systemstabilität zu gefährden. Die zusätzlichen Ertragsoptionen können den Preis für die erzeugte Kilowattstunde reduzieren und damit zu einer Reduzierung der Strompreise beitragen.
Präqualifikation zur Teilnahme am Regelenergiemarkt – BMWi-Konsultation zu “Guideline on Electricity Transmission System Operation” – Januar 2016
Einheitliche Zugangsbedingungen für einen einheitlichen Markt
Energiespeicher leisten einen wichtigen Beitrag für einen heute und zukünftig stabilen, zuverlässigen sowie kostengünstigen Regelenergiemarkt und bringen gleichzeitig die gewünschte und erforderliche Dekarbonisierung des Energiesystems entscheidend voran.Energiespeicher als eine tragende Säule für eine kosteneffiziente, klimafreundliche und flexible Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien müssen einen diskriminierungsfreien Zugang zu allen Marktsegmenten bekommen. Deshalb ist eine Klärung der Anforderungen an den Regelenergiemarkt dringend erforderlich.
Das wichtige Regelenergiesystem benötigt objektiv einheitliche und gleiche Zugangsstandards für alle bestehenden und auch zukünftigen Technologien. Eine einseitige Abschottung des Marktes ist zu verhindern. Diesem Grundsatz ist die EU-Kommission mit der einheitlichen 15 Minuten-Regelung zu Recht gefolgt. Diesen notwendig einheitlichen Grundsatz beizubehalten, mahnen wir bei der Bundesregierung mit Nachdruck an.
Leitfaden zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur – November 2015
Energiespeicher brauchen eine einheitliche gesetzliche Definition
Der BVES begrüßt, dass die Bundesnetzagentur sich in ihrem Leitfaden des Themas Eigenversorgung angenommen hat und in dem ausführlichen Leitfaden zu §61 EEG 2014 auch die Rolle von Speichern in der Systematik des Ausgleichsmechanismus und bei der Eigenversorgung adressiert. Dies unterstreicht die Bedeutung, die die Speichertechnologie bereits hat und die ihr für das Gelingen der Energiewende zukommen wird. Allerdings sieht der BVES bei einigen Punkten des Leitfadens Nachbesserungsbedarf.
Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) des BMWi – September 2015
BVES fordert stärkeren Fokus auf Energiespeicher
Der Gesetzesentwurf enthält einige Vorschläge, die aus Sicht des BVES in die richtige Richtung gehen. Positiv ist zu bewerten, dass die Flexibilisierungsoptionen, insbesondere Netzausbau, Lastmanagement und Speicher, gleichwertig und unabhängig nebeneinander im Markt agieren sollen. Damit ein fairer Wettbewerb der Flexibilisierungsoptionen ermöglicht wird, müssen Speicher einen diskriminierungsfreien Marktzugang erhalten. Ziel muss es sein, Anreize für eine stärkere Flexibilisierung der Stromerzeugung und des Verbrauchs zu setzen.
Strommarktdesign – Ergebnispapier des BMWi (Weißbuch) – August 2015
BVES begrüßt Maßnahmen des Weißbuchs und fordert stärkeren Fokus auf Energiespeicher
Der BVES begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Flexibilisierung des Strommarktes voranzubringen. Das Weißbuch enthält erste Vorschläge, die aus Sicht des BVES in die richtige Richtung gehen. Positiv ist zu bewerten, dass die Flexibilisierungsoptionen, insbesondere Netzausbau, Lastmanagement und Speicher, gleichwertig und unabhängig nebeneinander im Markt agieren sollen. Wie im Grünbuch und im Weißbuch dargelegt, werden im zukünftigen Strommarktdesign Anreize für Flexibilitätselemente benötigt. Neben flexibler Erzeugung, Nachfrage-Regulierung – Demand Side Management (DSM) – und leistungsfähigen Netzen sind Energiespeicher als wesentliche Flexibilitätsoption gleichrangig zu betrachten. Speicher müssen daher einen diskriminierungsfreien Zugang zu allen Marktsegmenten erhalten…
Präqualifikation von Batteriespeicherprojekten zur Teilnahme am Regelenergiemarkt – Mai 2015
Flexibilisierungsbremse Präqualifikation
Der BVES begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Flexibilisierung des Strommarktes voranzubringen. Positiv ist dabei zu bewerten, dass die Flexibilisierungsoptionen, insbesondere Netzausbau, Lastmanagement und Speicher, gleichwertig und unabhängig nebeneinander im Markt agieren sollen. Damit ein faires Nebeneinander der Flexibilisierungsoptionen gegeben ist, müssen jedoch noch gewisse Markteintrittsbedingungen für Energiespeicher geändert werden.
Zudem ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Präqualifikation zum Regelenergiemarkt erkannt hat und hier Anpassungen anstrebt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zu betonen, dass neben der Anpassung von Präqualifikationsbedingungen insbesondere das Präqualifikationsverfahren geklärt werden muss…
Strommarktdesign – Diskussionspapier des BMWi (Grünbuch) – Februar 2015
Flexibel, systemdienlich, kosteneffizient – Energiespeicher als Schlüsseltechnologie für das Energiesystem der Zukunft
Der BVES, Bundesverband Energiespeicher e.V. begrüßt grundsätzlich die im Grünbuch zum Strommarkt für die Energiewende dargelegten Schritte zur Entwicklung des Strommarkdesigns in Deutschland. Positiv zu bewerten ist insbesondere das Vorhaben, den Strommarkt zu flexibilisieren, denn den Herausforderungen der Energiewende kann nur mit einem flexiblen Strommarkt Rechnung getragen werden. Der BVES begrüßt hier ausdrücklich, dass Energiespeicher als eigenständige Flexibilisierungsoption aufgenommen sind…
Speicherstudie der Agora-Energiewende – Juli 2014
Marktoptionen fördern, lokale Wertschöpfung stärken, Abhängigkeiten reduzieren
Energiespeicher leisten schon heute mit verschiedenen zentralen und dezentralen Anwendungen einen wichtigen Beitrag zu einer stabilen Stromversorgung. Klassisches Beispiel sind Pumpspeicherkraftwerke, die jede Art von Systemdienstleistung anbieten und zur energiewirtschaftlichen Bilanzierung eingesetzt werden. Aber auch Demonstrationsprojekte und erste kommerzielle Anlagen in den Bereichen Batteriespeicher, stromgeführte Kraftwärmekopplung und Langzeitspeicherung mit „Power-to-Gas“ beweisen den Erfolg von Speichertechnologien. Nur wenn jetzt gute Rahmenbedingungen für Speicher geschaffen werden, können wir langfristig unsere Technologieführerschaft sichern und so die Wertschöpfung im eigenen Land halten…
Kernbotschaften des BVES – Juni 2014
Energiespeicher sind bereits heute eine elementare Säule der Versorgungssicherheit für Strom und Wärme. Mit der zunehmenden fluktuierenden Erzeugung durch erneuerbare Energien wird die Sicherstellung einer zuverlässigen Stromversorgung für den Wirtschaftsstandort Deutschland noch wesentlich bedeutsamer. Stromspeicher (Power-to-Power) garantieren bereits heute eine stabile Netzfrequenz und sind der wirtschaftlichste Hebel zur Flexibilisierung der Erzeugung. Sie machen Erneuerbare Energien grundlastfähig, Grundlastkraftwerke überflüssig und schaffen den notwendigen Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch.
Verbandsthesen – September 2013
Energiespeicher sind für den politisch gewollten sowie energie- und volkswirtschaftlich sinnvollen Ausbau der erneuerbaren Energien unverzichtbar. Sie sorgen für Netzstabilität und Versorgungssicherheit und sind neben dem weiteren intelligenten Ausbau der Netze unbedingt erforderlich für das kosteneffiziente Gelingen der Energiewende. Der BVES stützt seine Arbeit auf die folgenden vier Thesen.
THESE 1: Die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ist nur mit Speichertechnologien möglich
THESE 2: Energiespeicher haben einen großen volkswirtschaftlichen Nutzen
THESE 3: Die Schaffung passender Marktbedingungen für Speicher ist dringend geboten
THESE 4: Eine Verzögerung politischer Entscheidungen gefährdet den Erfolg der Energiewende