Sorgfaltspflichtengesetz: Eine Einführung für EE-Unternehmen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Sommer 2021 wurde das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Rechtsklarheit für Unternehmen zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse zu schaffen und die Rechte von potenziell Betroffenen zu stärken. Das Gesetz sieht ab 2023 Pflichten für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten vor. 2024 gelten die Pflichten auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.
Für die Unternehmen gilt es nun, sich auf das Gesetz vorzubereiten. Wie genau können die gesetzlichen Anforderungen zur Achtung von Menschenrechten konkret erfüllen werden? Welche Veränderungen können auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zukommen?
Diese Fragen möchten wir gemeinsam mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte im Rahmen einer Informationsveranstaltung mit anschließender Diskussionsrunde rund um das Thema Sorgfaltspflichten in Lieferketten klären.
Der Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte berät Unternehmen jeder Größe kostenfrei, individuell und vertraulich zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse.
* Bitte beachten Sie: Diese Veranstaltung ist nicht medienöffentlich *
Datum: 01. März 2022, 11:00 – 12:30 Uhr
Ort: digital
PROGRAMM
Begrüßung und Moderation
- Wolfram Axthelm, Geschäftsführer BEE e.V.
Thematische Einführung
- Dr. Simone Peter, Präsidentin, BEE e. V.
- Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer, BVES e. V.
Fachvorträge & Pradxisbeispiele
Herausforderungen im Übertragungsnetz
- Michaela Streibelt, Beraterin/Anwältin, Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
Herausforderungen im Übertragungsnetz
- Malte Drewes, Berater, Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BEE-Team |